Faire Chancen für jedes Kind: Erster Multi-Stakeholder-Dialog zur EU-Kindergarantie in Österreich

Von 13.-14. Dezember 2021 fand der erste Multi-Stakeholder-Dialog zur Europäischen Garantie für Kinder statt. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) veranstaltete UNICEF Österreich das Online-Event. Zahlreiche Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft sowie der Länder und Sozialpartner gaben ihre Empfehlungen zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion in Österreich ab.

Der Nationale Aktionsplan zur EU-Kindergarantie

Die EU-Kindergarantie ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die bis 2030 den Zugang zu Bildung und schulischen Aktivitäten, Gesundheitsversorgung, frühkindlicher Betreuung, angemessenen Wohnverhältnissen sowie gesunder Ernährung für die am stärksten benachteiligten Kinder und Jugendlichen sicherstellen soll.

Das BMSGPK koordiniert gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie und Jugend im Bundeskanzleramt sowie mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Erstellung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur EU-Kindergarantie für Österreich. Die Veranstaltung wurde vor dem Hintergrund der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie abgehalten, welcher bis März 2022 fertiggestellt werden soll.

Beteiligung der Zivilgesellschaft

Rund 250 Vertreter*innen unterschiedlicher Organisationen und Institutionen meldeten sich für das Event an. Der Multi-Stakeholder-Dialog diente als Auftaktveranstaltung, um mit Expert*innen aller relevanten Stakeholder wie Länder, Städte, Gemeinden, Sozialversicherung, Sozialpartner, NGOs und Wissenschaft und Forschung in diesen Prozess miteinzubinden und mit ihnen in einen kontinuierlichen Austausch zu treten.

Breakout-Sessions zu Themenbereichen rund um die EU-Kindergarantie

In neun Arbeitsgruppen diskutierten Vertreter*innen unterschiedlicher Organisationen und Institutionen Empfehlungen für den Nationalen Aktionsplan zur EU-Kindergarantie. Sie erarbeiteten dabei mögliche Ziele für den Nationalen Aktionsplan und seine Umsetzung.

Kinder- und Jugendpartizipation

Die EU Kindergarantie fordert alle Mitgliedsstaaten dazu auf, die Einbindung einer Reihe von Interessensträgern „während der gesamten Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung des Aktionsplans sicherzustellen.“ (Empfehlung des Rates, 2021/1004) Dabei ist auch die wirkungsvolle Beteiligung von Kindern und Jugendlichen von zentraler Bedeutung. Rahmenbedingungen für eine sinnvolle und umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung, die parallel zur Umsetzung des NAPs geplant ist, wurden während der Veranstaltung besprochen.

Video-Reihe Children's Voices von UNICEF zur EU-Kindergarantie

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Links

Ein umfassender Bericht zur Veranstaltung wird in Kürze erscheinen.

Allgemeine Informationen zur EU-Kindergarantie

Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder ST/9106/2021/INIT ABl. L 223 vom 22.6.2021, S. 14–23 ELI

kindergarantie.at