Implementation Handbook for the Convention on the Rights of the Child

Die "Konvention über die Rechte des Kindes" trat 1990 als internationales Gesetz
in Kraft und wurde mittlerweile von 191 Nationen (mit Ausnahme der USA und
Somalia) ratifiziert. Das nun erschienene "Implementation Handbook for the
Convention on the Rights of the Child" ist ein praxisnahes Hilfsmittel bei der
Interpretation der Konvention und bei konkreten Aktionen, die zur
Implementierung ihrer Grundsätze und Bestimmungen nötig sind. Es will
außerdem Länder anspornen, ihre Verpflichtungen z.B. in den Bereichen
Kinderarbeit, sexueller Ausbeutung Minderjähriger, Jugendgerichtsbarkeit oder
dem Zugang zu Ausbildung zu erfüllen.

Das Handbuch enthält eine genaue Darstellung der einzelnen Artikel, bei der die
Interpretationen des "Committee on the Rights of the Child" und anderer
wichtiger UN-Körperschaften und Konferenzen zusammengefaßt werden. Die
"Checklists" am Ende jedes Kapitels bilden einen einfachen Rahmen zur
Beobachtung der Implementierung der einzelnen Artikel. Zusätzlich wird die
Konvention durch Beispiele aus der ganzen Welt illustriert.

Das "Implementation Handbook" soll Regierungen, UN-Organisationen, NGOs
und Interessierte bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte der
Kinder unterstützen. Das Handbuch ist nicht nur ein wichtiges Nachschlagewerk,
sondern es kann auch als Lehrmittel, zur Verbesserung des Verständnisses der
Konvention, bei der Entwicklung von Verfahrensweisen und zur Unterstützung
von Fachleuten bei ihrer Arbeit mit und für Kindern dienen.

Zu beziehen ist das "Implementation Handbook for the Convention on the Rights of
the Child" um 470,-- öS beim Österreichischen Komitee für UNICEF,
Info-Center, Hietzinger Hauptstraße 55, 1130 Wien, Tel: 879 21 91, Fax: 879 21
919.