UNICEF Österreich zur Bericht-Veröffentlichung zum Multi-Stakeholder-Dialog zur EU-Kindergarantie

Wien - Im Dezember vergangenen Jahres veranstalteten UNICEF Österreich und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz den ersten Multi-Stakeholder-Dialog zur EU-Kindergarantie. Ziel der Veranstaltung war es über die EU-Kindergarantie zu informieren sowie Empfehlungen für den Nationalen Aktionsplan zur Europäischen Garantie für Kinder auszuarbeiten. Der Bericht zur Veranstaltung in Österreich wurde heute veröffentlicht.

An dem ersten Multi-Stakeholder-Dialog zur EU-Kindergarantie nahmen rund 230 Vertreter*innen aller relevanten Stakeholder, wie Ministerien, Länder, Städte, Gemeinden, Sozialversicherung, Sozialpartner, NGOs sowie Wissenschaft und Forschung teil.

Corinna Geißler, Leitung Advocacy & Kinderrechte bei UNICEF Österreich: „Der Multi-Stakeholder-Dialog war ein erster wichtiger Schritt zur Schaffung eines breiten Expert*innen-Netzwerks gegen Kinderarmut und soziale Ausgrenzung. Die Konferenz hat gezeigt, dass eine kontinuierliche Einbindung der Stakeholder, vor allem aber auch von Kindern und Jugendlichen notwendig ist, um einen Informationsaustausch sicherzustellen und die EU-Kindergarantie erfolgreich zu implementieren."

Die EU-Kindergarantie für Kinder, eine Initiative der Europäischen Kommission, die darauf abzielt, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit zu fördern, soll bis 2030 Mechanismen sozialer Ausgrenzung abbauen und den Zugang zu Bildung und schulischen Aktivitäten, Gesundheitsversorgung, frühkindlicher Betreuung, angemessenen Wohnverhältnissen und gesunder Ernährung für jedes Kind sicherstellen.

Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans (NAP)

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erarbeiten nationale Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie. In Österreich wurde das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie und Jugend im Bundeskanzleramt sowie mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung von der Bundesregierung damit betraut den Nationalen Aktionsplan (NAP) zu erarbeiten, dessen Veröffentlichung für Frühjahr 2022 angekündigt wurde. Auf Basis dieses Plans sollen außerdem im Zweijahresrhythmus Fortschrittsberichte an die Europäische Kommission übermittelt werden. In Österreich wird die Umsetzung der EU-Kindergarantie durch das Programm „Kinderchancen“ erfolgen, welches auf langfristige und nachhaltige Weise Strukturen verändern und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen soll.

Ergebnisse des Multi-Stakeholder-Dialogs

Im Rahmen des Multi-Stakeholder-Dialogs von UNICEF Österreich und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurden durch Vertreter*innen unterschiedlicher Organisationen und Institutionen in neun nach den Themengebieten der EU-Kindergarantie unterteilten Arbeitsgruppen ambitionierte Ziele, Indikatoren sowie vielversprechende Praktiken und Maßnahmenbeispiele gesammelt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen finden sich im Bericht.

Der Bericht zeigt konkrete und notwendige Schritte auf, um die Europäische Garantie für Kinder in Österreich umzusetzen. Die Umsetzung der EU-Kindergarantie gelingt nicht ohne die Einbindung relevanter Interessensträger*innen in sowohl die Vorbereitung, Implementierung wie auch Überwachung des NAP, so auch die Empfehlung der Europäischen Kommission.

In Österreich sind rund 350.000 Kinder von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht, wobei die Notwendigkeit der genauen Erfassung der Gruppe der gefährdeten Kinder durch die Diskussion im Multi-Stakeholder-Dialog deutlich wurde. Wirkungsvolle Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist für die Umsetzung und Überwachung des Nationalen Aktionsplan (NAP) essentiell. Die Etablierung von Rahmenbedingungen für wirkungsvolle und umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung, wurden deshalb auch im Rahmen des Dialogs thematisiert.

Zentrale Ergebnisse und Forderungen:

Neben zahlreichen Good Practice Beispielen, Maßnahmen-Empfehlungen aus den sechs Themenbereichen und dem Aufzeigen von Lücken, formuliert der Bericht die notwendigen Schritte, um über die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans hinaus, die erfolgreiche Umsetzung der EU-Kindergarantie zu garantieren:

  • Kontinuierlicher und transparenter Austausch mit relevanten Stakeholdern, wie auch die Sicherstellung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen
  • Ausweitung vielversprechender Praktiken und Initiativen auf ganz Österreich, um alle Betroffenen zu erreichen
  • Strukturierte Erfassung von Daten und Bedarfsanalyse - vor allem über obdachlose Kinder und Jugendliche, Kinder und Jugendliche von Familien ohne legalen Aufenthaltsstatus, sowie Daten über die psychische Gesundheit von Kindern
  • Entwicklung eines nationalen Rahmens für Statistik und Indikatoren zur ordnungsgemäßen Überwachung des NAP

Weitere Informationen und Ergebnisse der Multi-Stakeholder-Berichts finden Sie im Bericht.

Website zur EU-Kindergarantie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.