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Mavala Aus Der Dr Kongo. Überlebende Fgm Somalia.

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Weltweit wurde an schätzungsweise 200 Millionen Mädchen und Frauen eine Beschneidung der weiblichen Genitalien durchgeführt. Dabei werden aus nicht medizinischen Gründen Teile der äußeren Genitalien teilweise oder komplett entfernt.

Das ist eine Verletzung der Menschenrechte und ein Akt geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Mädchen leiden unter extremen physischen und psychischen Schmerzen, die ihre komplette Zukunft beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall führt die weibliche Genitalverstümmelung zum Tod.

Bis 2030 sind 4,6 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht.

Helfen Sie jetzt, diese brutale Praktik zu stoppen und Mädchen zu schützen!

Aktuelle Situation zu FGM

Mädchen In Guinea Fordern Ein Ende Der Genitalverstümmelung
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Mädchen In Äthiopien, Die Der Genitalverstümmelung Entkommen Sind.
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Mavala Aus Der Dr Kongo.
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Wichtige Fragen zu FGM

Was für medizinische Folgen kann weibliche Genitalverstümmelung haben?

Zu den unmittelbaren Gesundheitsrisiken gehören Blutungen, Schock, Infektionen, Urinstau, starke Schmerzen sowie ein höheres Risiko für eine HIV-Übertragung. Wenn Mädchen der weiblichen Genitalverstümmelung unterzogen wurden, ist im Erwachsenenalter die Wahrscheinlichkeit größer, dass sie unfruchtbar werden oder Komplikationen bei der Geburt erleiden. Dazu gehören postpartale Blutungen, Totgeburten oder ein frühzeitiger Tod des Neugeborenen.

Neben der physischen Risiken sind jedoch auch die psychologischen Auswirkungen enorm. Viele Mädchen leiden längerfristig unter Angstzuständen und Depressionen.

Warum wird weibliche Genitalverstümmelung immer noch praktiziert?

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Ausdruck von einer in der Gesellschaft tief verwurzelten Geschlechterungleichheit.

Oft ist es der Fortbestand von alten Traditionen, der die Aufrechterhaltung der brutalen Praxis bedingt. In einigen Gesellschaften gilt sie als Übergangsritus. Andere nutzen sie, um die Sexualität der Mädchen zu unterdrücken oder ihre Keuschheit zu sichern. In Ländern, in denen Genitalverstümmelung weit verbreitet ist, wird sie oft als Voraussetzung für die Ehe oder eine Erbschaft angesehen. Familien werden oft gedrängt oder die Ächtung der Töchter bei Missachtung des Rituals droht.

Inwiefern ist weibliche Genitalverstümmelung eine Verletzung der Menschenrechte?

Weibliche Genitalverstümmelung verstößt gegen die Grundsätze der Gleichheit und der Nicht-Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Sie verstößt gegen das Recht auf Freiheit von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.

Sie verstößt gegen das Recht auf das höchstmögliche Maß an Gesundheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Rechte des Kindes. In den schlimmsten Fällen verstößt sie sogar gegen das Recht auf Leben.

Wo wird die Beschneidung der weiblichen Geschlechtsteile heute noch durchgeführt?

Weibliche Genitalverstümmelung assoziieren viele Menschen mit Afrika. Aber leider wird sie in vielen Ländern rund um die Welt noch heute praktiziert. Mindestens 200 Millionen Mädchen und Frauen aus 31 Ländern auf drei Kontinenten sind betroffen.

Mit über 90 Prozent ist die Praxis in Somalia, Guinea und Dschibuti am weitesten verbreitet. Aber auch in einigen Gebieten des Nahen Ostens wie dem Irak und Jemen und in einigen Ländern Asiens wie Indonesien ist Genitalverstümmelung stark verbreitet. Es gibt darüber hinaus Hinweise darauf, dass die weibliche Beschneidung auch in einigen Bevölkerungsgruppen in Kolumbien, Indien, Malaysia, dem Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten durchgeführt wird.

Was haben UNICEF und UNFPA durch das gemeinsame Programm bereits erreicht?

13 Länder haben seither nationale Gesetze zum Verbot von Genitalverstümmelung verabschiedet. Das Programm hat außerdem dazu beigetragen, dass mehr als 6 Millionen Mädchen und Frauen Zugang zu Präventions-, Schutz- und Behandlungsdiensten erhalten haben.

Etwa 45 Millionen Menschen in 15 Ländern haben sich auf Gemeindeebene inzwischen öffentlich dazu bekannt, die Beschneidung der Frau aufzugeben.

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