Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK). Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.
Kinder sollen ihre Rechte und die Konvention kennen und verstehen. In seiner Originalfassung ist das internationale Vertragswerk schriftlich anspruchsvoll.
Wir haben auch eine eigene Seite für Kinder gemacht, die Informationen zu Kinderrechten in kindgerechter Sprache enthält. Außerdem finden sich Informationen zum Jugendbeirat sowie Videos.

Was sind Kinderrechte eigentlich?
Die Kinderrechtskonvention der UN formuliert Grundwerte im Umgang mit Kindern.
Und das über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg.
Sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten.
Warum gibt es Kinderrechte?
Kinder sind eigenständige Personen mit ganz speziellen Bedürfnissen und auch Rechten.
Durch die Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich Staaten das Wohl der Kinder stets vorrangig zu berücksichtigen.
Die 4 Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention
Das Recht auf Gleichbehandlung:
Kein Kind darf benachteiligt werden. Sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder seiner Sprache. Auch dürfen Kinder nicht wegen Religion, Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten anders behandelt werden.
Das Wohl des Kindes hat Vorrang:
Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.
Das Recht auf Leben und Entwicklung:
Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern.
Achtung vor der Meinung des Kindes:
Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden.
Was für Rechte haben Kinder?

10 wichtige Kinderrechte erklärt
Recht auf freie Meinungsäußerung & Beteiligung
Jedes Kind hat das Recht, in allen Belangen die es betrifft, seine Meinung zu sagen. Diese Meinung muss dem Alter und der Reife des Kindes entsprechend berücksichtigt werden (Art. 12 der Kinderrechskonvention).
Recht auf Gesundheit
Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an
- Gesundheit
- medizinischer Behandlung
- ausreichender Ernährung
- sauberen Trinkwasser
- Schutz vor den Gefahren der Umweltverschmutzung
- Schutz vor schädlichen Bräuchen und
- das Recht zu lernen wie man gesund lebt.
Die Staaten sollen zudem sicherstellen, dass Mütter vor und nach der Entbindung angemessene Gesundheitsversorgung erhalten (Art. 24).
Recht auf elterliche Fürsorge
Jedes Kind hat das Recht bei seinen Eltern zu leben und von beiden Elternteilen erzogen zu werden. Es sei denn dies würde das Kindeswohl gefährden (Art. 9 & 18). Die Eltern sind verantwortlich für das Kindeswohl. Die Staaten haben sie dabei aber zu unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Kinderbetreuung.
Recht auf gewaltfreie Erziehung
Jedes Kind hat das Recht vor Gewalt in jeglicher Form geschützt zu werden (Art. 19). In Österreich ist Gewalt gegen Kinder zudem seit 1989 gesetzlich verboten.
Recht auf besondere Fürsorge & Förderung bei Behinderung
Jedes Kind hat das Recht auf besondere Fürsorge, Betreuung und Förderung, falls es behindert ist (Art. 23). Zudem gelten natürlich auch alle anderen Rechte der KRK uneingeschränkt auch für Kinder mit Behinderung.
Recht auf Spiel und Freizeit
Jedes Kind hat das Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel, altersgemäße, aktive Erholung und freie Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben (Art. 31).
Recht auf Gleichheit
Jedes Kind hat das Recht auf alle Rechte, egal wo es lebt, wo es her kommt, welche Hautfarbe oder Religion es hat, welche Sprache es spricht, ob es ein Bub oder Mädchen ist, ob es eine Behinderung hat und ob es arm oder reich ist (Art. 2).
Recht auf Bildung
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung. Die Grundschule sollte kostenlos sein. Auch weiterführende Schulen und Hochschulen sollten allen entsprechend ihren Fähigkeiten zugänglich sein (Art. 28).
Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Krieg (Art. 38) und auch Kinderflüchtlinge haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe.
Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch in allen Formen (Art. 34) und jeglicher Form der Ausbeutung (Art. 36).
Kinderrechte haben ihre eigenen Symbole

Die 43 bunten, kindgerechten Icons wurden von UNICEF gemeinsam mit Kindern entwickelt und in einer Online-Abstimmung ausgewählt.
Jedes Symbol besteht aus drei Elementen:
- Der Nummer des Gesetzartikels,
- der grafischen Darstellung und
- der Kurzbezeichnung des jeweiligen Kinderrechtes.
Um Kinderrechte und Kinder auf der ganzen Welt zu unterstützen, sollen die Icons von Personen, Organisationen und Partnern verwendet werden. Helfen Sie mit, Kinderrechte in die Welt zu tragen!
Kinderrechte in Österreich
Wir machen Kinderrechte zum Thema! In Österreich gelten die Kinderrechte seit 1992. Doch viele Kinder kennen ihre Rechte nicht oder wissen nicht, was diese für sie bedeuten. Das muss nicht so bleiben, dafür setzen wir uns ein. Wir informieren. Wir schaffen Bewusstsein. Wir schaffen Möglichkeiten.
Wenn Kinder ihre Rechte kennen, können sie selbst aktiv werden und die Gesellschaft von heute und morgen mitgestalten. Wir setzen uns dafür ein, dass kein Kind vergessen wird. Dabei greifen wir auf den reichen Erfahrungsschatz aus der globalen Arbeit von UNICEF zurück.
In Österreich engagieren wir uns für Kinderschutz. Wir setzen uns dafür ein, dass die UN-Kinderrechtskonvention für Kinder verständlich kommuniziert und gelebt wird. In der Netzwerkarbeit setzen wir uns gemeinsam mit anderen Organisationen für Kinderrechte ein. Unser Ziel: eine bessere Situation von allen Kindern in Österreich. Außerdem machen wir auf notwendige Schritte aufmerksam.
Unsere Forderungen für Kinderrechte in Österreich
- Kinderarmut strategisch bekämpfen: Nationaler Aktionsplan (NAP) Kindergarantie
- Elementarpädagogik qualitätsvoll flächendeckend ausbauen
- Angebote für die psychische und physische Gesundheit junger Menschen erhöhen
- Rechte aller Kinder ohne Diskriminierung umsetzen
- Kinderschutzkonzepte mit ausreichend Ressourcen hinterlegen
- Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe
- Bewusstseinsbildung verschiedener Zielgruppen
- ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung der Klimaziele
- Auswirkungen der Klimakrise auf Kinder durch Anpassungsmaßnahmen berücksichtigen
- Partizipation junger Menschen stärken
Unsere Kampagnen & Programme in Österreich
Unsere Netzwerke
Weiterbildung zu Kinderschutz & Kinderrechten

Wie setze ich Kinderrechte konkret in meiner praktischen Arbeit um? Was bedeutet Kinderschutz für meine Organisation? Diese und andere Fragen beschäftigen sowohl Fachkräfte wie Lehrer, Sozialarbeiter, Betreuer als auch Beamte und Entscheidungsträger.
UNICEF bietet eine Reihe an Fortbildungsangeboten wie Leitfäden, Online-Kurse, Seminare oder Veranstaltungen an, um Wissen und Know-How für die Praxis zu vermitteln.
In unserem Downloadbereich finden Sie dazu alle online verfügbaren Materialien von UNICEF.
Kontaktieren Sie uns für Weiterbildungs- und Trainingsmöglichkeiten, die sich an Unternehmen sowie an Fachkräfte und Interessierte richten.
Webinar „Child Rights and Why They Matter“
Möchten Sie mehr über Kinderrechte lernen? Dieser kurze Online-Kurs vertieft Ihr Wissen über Kinderrechte und den Kinderrechte-Ansatz von UNICEF. Auch der Zusammenhang von Kinder- und Menschenrechten wird nachvollziehbar erklärt.
Kursdauer: 1,5 Stunden
Angebotene Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Chinesisch, Russisch, Sinhala, Arabisch
Seminar: Unbegleitete Kinder auf der Flucht
Wie bietet man unbegleiteten Kindern auf der Flucht die bestmögliche alternative Betreuung, Schutz und Unterstützung?
Ein Programm für Fachkräfte aber auch Anwälte, Regierungsbeamte, Studierende, uvm.
Kursdauer: 6 Wochen
Angebotene Sprachen: Englisch, Spanisch, Französisch und Arabisch
Webinar Jugendbeteiligung & bürgerschaftliches Engagement
Wie lässt sich sinnvolle und gleichberechtigte Jugendpartizipation ermöglichen? In diesem 2-teiligen Webinar lernen Sie neben Grundlagen auch verschiedene Möglichkeiten von Integration partizipativer Elemente in bestehende Prozesse kennen. Eine Vielfalt von Beispielen fördert den Praxis-Transfer.
Kursdauer: 100 + 40 Minuten
Angebotene Sprachen: Englisch

Fortbildung Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften
Zur Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter von Betreuungseinrichtungen bietet UNICEF Österreich eintägige Kinderschutz-Trainings an.
Behandelt werden Themen wie Diskriminierung und Chancengleichheit, Kinderschutz und Kinderrechte, Haltungen zu Gewalt und Missbrauch. Außerdem thematisieren wir die Schutzbedürftigkeit von Kindern mit Fluchtgeschichte sowie Maßnahmen, die zu einem besseren Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften beitragen.
Zur Deckung der Unkosten wird pro Teilnehmer ein Kostenbeitrag eingehoben.
Anfragen zur Organisation und Durchführung einer Fortbildung zu Kinderschutz richten Sie bitte an UNICEF Österreich.
UNICEF für Kinderrechte in Europa
UNICEF setzt sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf der ganzen Welt ein – auch in der Europäischen Union. In der EU leben rund 100 Millionen Kinder und Jugendliche. Das sind 21 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung. 1,5 Millionen davon leben in Österreich.
Eines von vier Kindern, also mehr als 25 Millionen Kinder in Europa, sind von Armut und Ausgrenzung gefährdet.
Kinder und Jugendliche müssen auch auf EU-Ebene gehört werden und mitbestimmen können!
UNICEF unterstützt Kinder und Jugendliche, damit sie das Europa von heute und morgen mitgestalten können und zu aktiven Bürgern werden.

UNICEF und die EU
Als reicher Mitgliedsstaat steht Österreich besonders in der Verantwortung, die Umsetzung der Kinderrechte in Europa voranzubringen. Dazu hat sich Österreich sowohl mit der UN-Kinderrechtskonvention, die 2019 ihren 30. Jahrestag feierte, als auch mit der Agenda 2030 verpflichtet.
UNICEF setzt sich in der europäischen Union auf vielen Ebenen für Kinderrechte ein:
- Die EU soll bei allen Entscheidungen Kinder und Jugendliche berücksichtigen.
- Kinder und Jugendliche sollen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
- Kinderrechte müssen in der gesamten EU umfassend umgesetzt werden.
- Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Mitsprache – sie müssen gehört und ernst genommen werden.
Reports
Wichtige Fragen zum Thema Kinderrechte
Wie viele Länder haben die Kinderrechtskonvention unterschrieben?
Die Kinderrechtskonvention wurde von fast allen Mitgliedsstaaten der UNO übernommen. Ausnahme sind die USA.
Wie viele Artikel der Kinderrechte gibt es?
Die Kinderrechtskonvention hat insgesamt 54 Artikel, die in der vollständigen Version nachgelesen werden können. Komplette UN-Kinderrechtskonvention downloaden.
Wann ist der internationale Tag der Kinderrechte?
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20.11.1989 von der UN-Generalsversammlung beschlossen. Deswegen feiern wir den Internationalen Tag der Kinderrechte – auch World Children’s Day genannt – jedes Jahr am 20. November.
Wann wurde die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich unterzeichnet?
Österreich war eines jener Länder, die die Kinderrechtskonvention am ersten Tag (26. Jänner 1990) unterzeichnet haben. Nach der Genehmigung durch den Nationalrat am 26. Juni 1992 wurde die Konvention am 6. August 1992 ratifiziert. 30 Tage nach der Ratifizierung ist die Kinderrechtskonvention am 5. September 1992 in Österreich in Kraft getreten. Einzelne Kinderrechte wurden in Österreich 2011 auch im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte des Kindes verankert.
Wer ist in Österreich für die Umsetzung der Kinderrechte zuständig?
Zuständig für die Umsetzung der Kinderrechte ist der österreichische Staat beziehungsweise die Regierung und damit die Verwaltung, Gesetzgebung und Rechtssprechung. Die Regierung muss regelmäßig an den Kinderrechtsausschuss der UN Bericht über die Umsetzung der Konvention in Österreich erstatten. Das Netzwerk Kinderrechte verfasst jeweils einen alternativen Bericht aus der Sicht der Zivilgesellschaft. Diese Berichte können in unserem Downloadbereich heruntergeladen werden.
Was sind die „Fakultativprotokolle“?
Im Laufe der Jahre wurde die Kinderrechtskonvention in einigen besonders wichtigen Bereichen durch die sogenannten „Fakultativprotokolle“ erweitert. Das erste befasst sich mit dem Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie. Das zweite beschäftigt sich mit der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Das dritte bietet die Möglichkeit einer individuellen Beschwerde an den UN-Kinderrechtsausschuss. Die ersten beiden Protokolle wurden von Österreich ratifiziert, das dritte jedoch noch nicht.
Gelten die Kinderrechte für alle Kinder?
Ja, denn eines der Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Gleichbehandlung. Das bedeutet, dass die KRK uneingeschränkt für jedes Kind gleichermaßen gilt. Egal wo es her kommt, welches Geschlecht es hat, welcher Religion es angehört, ob es eine Behinderung hat oder nicht usw.
Was ist die Geschichte der Kinderrechte?
Die Entstehung der Kinderrechte beginnt im Jahr 1924. Die Children’s Charter des Völkerbundes aus dem Jahr 1924 war eine Reaktion auf die Situation der Flüchtlingskinder nach dem ersten Weltkrieg, rechtlich nicht bindend und verlor mit der Auflösung des Völkerbundes 1946 ihre Gültigkeit.
Die UNO verabschiedete die erste Erklärung über die Rechte von Kindern am 20. November 1959. Diese war aber kaum verbindlicher als die Charter von 1924. 1978 reichte Polen den ersten Entwurf einer Kinderrechtskonvention ein.
1980 folgte ein zweiter, revidierter Entwurf, der schließlich die Grundlage für die Ausarbeitung der endgültigen Fassung der Konvention über die Rechte des Kindes bildete. Diese wurde schließlich am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen.
Wie hängen Kinder- und Menschenrechte zusammen?
Die „Menschenrechte“, wie sie etwa in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der UNO oder der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten sind, gelten für alle Menschen. Also auch für Kinder.
Die Kinderrechtskonvention gilt im Speziellen für Menschen unter 18 Jahren. Sie garantiert etwa zusätzlichen Schutz und Hilfe für diese Altersgruppe.
Zudem verdeutlicht die KRK, dass auch Kinder und Jugendliche eigenständige Persönlichkeiten mit ihren eigenen Rechten sind, wie sie in den erwähnten Dokumenten beschrieben werden.

Ihre Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zu unseren Aktivitäten für Kinderrechte in Österreich?
Kontaktieren Sie uns unter kinderrechte@unicef.at
Bild v. l. n. r.: Jakob Bouchal, Zuzana Kobesova, Corinna Geißler, Julia Wögerbauer, Katharina Skorpik, Klara Krgovic-Baroian