Social-Media-Verbot:„Altersbeschränkungen allein machen Kinder nicht sicher“. UNICEF Österreich fordert umfassendes Maßnahmenpaket für digitalen Kinderschutz sowie stärkere Einbindung junger Menschen.

Wien  – UNICEF Österreich und der UNICEF Österreich Jugendbeirat begrüßen den politischen Fokus auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Altersbeschränkung von Social-Media-Plattformen für unter 14-Jährige kann jedoch nur ein Baustein eines umfassenden Konzepts zum digitalen Kinderschutz sein und darf nicht dazu führen, dass Plattformen ihrer Verantwortung für Kinderschutzmaßnahmen entbunden sind.

Altersbeschränkung allein keine ausreichende Lösung

Kinder müssen online besser geschützt werden. Altersbeschränkungen alleine lösen die bestehenden Probleme jedoch nicht“, betont Corinna Geissler, Leiterin Advocacy & Kinderrechte, UNICEF Österreich. „Wir brauchen sichere digitale Räume mit alters- und entwicklungsadäquaten differenzierten Nutzererlebnissen für Kinder  sowie Plattformverantwortung, verlässliche digitale Bildung mit Fokus auf verantwortungsvolle Mediennutzung, nationale Maßnahmen wie Investition in Unterstützung für Betroffene digitaler Gewalt, die aktive Beteiligung junger Menschen bei Maßnahmen von Anfang an, sowie Bewusstseinsbildung bei jungen Menschen und ihren Bezugspersonen.

Gesetze zur Einführung von Altersbeschränkungen bzw. Regulierung dürfen keinesfalls die Plattformbetreiber ihrer Verpflichtung für geeignete Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche entbinden, wie Safety  by design, bessere Moderation von Inhalten, Einschränkungen bei unerwünschten Kontaktaufnahmen, sichere Empfehlungssysteme und vorgegebene Kinderschutzeinstellungen.  „Auf nationaler Ebene sollten bestehende Schutzbestimmungen konsequent durchgesetzt werden, sowie etwa im Bereich digitaler Gewalt Vorschriften neuen Entwicklungen angepasst werden und in Präventions- aber auch in Unterstützung für Betroffene sowie in Fachkräfte u.a. in Beratung, Justiz investiert werden.“, ergänzt Katharina Skorpik, UNICEF Österreich Senior Specialist Advocacy & Research.

Der Jugendbeirat meint grundlegend zum Social Media Verbot: „Da der digitale Raum zunehmend von wirtschaftlichen Interessen und mangelnder Moral geprägt ist, fordert der UNICEF Österreich Jugendbeirat konkrete, verbindliche Maßnahmen von politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern. Ein Social-Media-Verbot allein reicht nicht aus: Es braucht neben Regulierung vor allem Prävention und die konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze. Die Notwendigkeit eines Social Media – Verbots, entspringt jedoch einer zu späten Reaktion seitens der Verantwortungträger:innen. Auf der anderen Seite wird das Gesetz aber auch von einzelnen Mitgliedern aufgrund von Datenschutzbedenken und Eingriffen in Freiheitsrechten abgelehnt.

Verhältnismäßige und zielgerichtete Ausrichtung der Altersbeschränkung durch differenzierte Nutzererlebnisse statt pauschalem Ausschluss sowie Anknüpfen an relevanten Plattformfunktionen

Der Ansatz des Gesetzesentwurf die Altersbeschränkung an schädlichen und suchtmachenden Funktionen zu knüpfen und nicht an bestimmte Plattformen, wird begrüßt, sollte aber im Sinne der Verhältnismäßigkeit und der Eingriffe etwa in Rechte auf Information, Meinungsfreiheit und Teilhabe nicht zu einem pauschalen Ausschluss von den betroffenen Plattformen führen, sondern in abgestufte alters- und entwicklungsadäquate Erlebnisse münden.  Dadurch können Schutz- und Teilhaberechte verhältnismäßig ausbalanciert werden und den jüngeren Nutzer:innen sicherere, entwicklungsgerechte Umgebungen bieten, statt eine Altersgruppe pauschal auszuschließen. „Junge Menschen sind individuell in Bedürfnissen und Entwicklung, Plattformen und deren Funktionen sind auch vielfältig. Es braucht daher passende unterschiedliche Schutzmaßnahmen und abgestufte Lösungen.“, so Katharina Skorpik, UNICEF Österreich Senior Specialist Advocacy & Research.

Der UNICEF Österreich Jugendbeirat betont bezüglich der erfassten Funktionen des Gesetzesentwurfs: „Nicht die Herkunft von Inhalten ist entscheidend, sondern ob Algorithmen problematische oder manipulative Inhalte verstärken. Die Formulierung sollte auch Funktionen erfassen, die nicht unmittelbar die Anzahl der Interaktionen erhöhen, sondern einen Druck zur regelmäßigen oder wiederkehrenden Nutzung erzeugen, wie Streaks, Belohnungsserien oder andere Gamification-Elemente.

Altersbeschränkungen für Soziale Netzwerke spiegeln echte Besorgnis wieder: Kinder sind hier Mobbing, Ausbeutung und schädlichen Inhalten und Funktionen ausgesetzt, was sich negativ auf ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden auswirkt. Der derzeitige Zustand gefährdet die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und überfordert die Familien.

Soziale Medien sind aber kein Luxus – für viele Kinder, insbesondere für diejenigen, die isoliert oder ausgegrenzt sind, bieten sie einen wichtigen Zugang zu Bildung, Gemeinschaft, Spiel und Selbstentfaltung. Die Altersbeschränkung könnte dazu führen, dass Kinder von Informationen, Freundschaften und Unterstützung abgeschnitten werden, die sie anderswo nicht finden können – besonders bereits ohnehin marginalisierte Kinder. Zudem werden viele Kinder und Jugendliche weiterhin auf soziale Medien zugreifen – sei es durch Umgehungsmöglichkeiten, gemeinsam genutzte Geräte oder die Nutzung unsicherer, unregulierter Plattformen –, was es letztendlich erschwert, sie zu schützen.

Verlässliche, aktuelle und ansprechende digitale Bildung für Junge und Erwachsene mit dem Fokus auf verantwortungsvoller Mediennutzung

Digitale Bildung sollte als essentieller Faktor für digitalen Kinderschutz jedenfalls gestärkt werden und sichergestellt sein, dass alle Kinder den Umgang mit Plattformen lernen, bevor sie Zugang zu diversen sozialen Netzwerken erhalten. Dies sollte auch gewalt- und diskriminierungspräventive Aspekte enthalten wie Prävention von Mobbing, Sexualpädagogik bzw. Missbrauchsprävention und Reflexion von Rollenbildern. Der Jugendbeirat dazu: „Das Bildungssystem darf digitale Lebensrealitäten nicht länger ausklammern. Es bedarf einer proaktiven Aufklärung, die sowohl technologische Kompetenzen als auch den Schutz der psychischen Gesundheit in den Fokus rückt. Es braucht Bewusstseinsbildung über gefährliche und radikale Inhalte, manipulative Algorithmen, Deepfakes und KI-generierte Inhalte – nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene und ältere Generationen, die gleichermaßen betroffen sind und gleichzeitig eine Vorbildfunktion einnehmen.

Altersüberprüfung muss Kinderrechte wie Datenschutz und Nichtdiskriminierung wahren

Es braucht weiters rechtskonforme Instrumente zur Altersüberprüfung. Bei der Umsetzung von Altersüberprüfungen müssen Kinderrechte gewahrt werden und sollte daher ein Child Rights Impact Assessment durchgeführt werden (UNICEF child rights impact assessment in relation to the digital environment, D-CRIA). Es dürfen im Sinne der Nichtdiskriminierung durch Erfordernisse wie Dokumente oder zu hochschwellige Anforderungen und Prozedere keine Jugendlichen zu Unrecht ausgeschlossen werden. Weiters besteht durch die Verifikation auch ein hohes Datenschutzrisiko, das auch vom Jugendbeirat angesichts der potentiellen Sammlung einer Vielzahl sensibler Daten als sehr kritisch gesehen wird, auch wenn grundsätzlich der Double-Blind Ansatz begrüßt wird.

Strukturierte Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen mit konsequenter Jugendbeteiligung

Es braucht konsequente Kinder- und Jugendpartizipation, strukturiert und von Anfang an, deren Umsetzung und Evaluierung bei der Erarbeitung von Schutzmaßnahmen wie dieser. Dadurch wird man einerseits dem entsprechenden Kinderrecht gerecht und andererseits werden Wirksamkeit und Akzeptanz erhöht. Der Jugendbeirat dazu: „Es braucht strukturelle Verankerung und tatsächliche politische Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen sowie Jugendvertretungen in Beteiligungsprozessen. Partizipation ist in Österreich leider noch immer ein zartes Pflänzchen. Umso wichtiger sind Beteiligungsprozesse wie dieser: Sie schaffen Vertrauen und zeigen jungen Menschen, dass politische Mitwirkung mehr sein kann als ein bloßes Versprechen.“

Wichtig ist auch die wissenschaftliche Begleitung und laufende Evaluierung zur Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sowie der erfassten Funktionen, etwa Umfragen mit jungen Menschen & Bezugspersonen, sowie Pädagog:innen. Zu begrüßen ist die vorgesehene Evaluierung der Wirksamkeit und Sachgerechtigkeit der Regelungen.

Corinna Geissler, Leiterin Advocacy und Kinderrechte: „Wir müssen über pauschale Verbote hinausgehen und gemeinsam mit Kindern, Familien und Fachexpert:innen strukturiert im Rahmen einer Arbeitsgruppe daran arbeiten, Social-Media-Umgebungen, aber auch KI Tools und weitere digitale Räume zu schaffen und zu regulieren, die von Grund auf sicher für Kinder, inklusiv  und rechtskonform sind.

Awareness Kampagne ermöglicht Information und Bewusstseinsbildung

Weiters bedarf es einer Awareness Kampagne zum digitalen Kinderschutz für Jugendliche und ihre Bezugspersonen, um über die neuen Regelungen zu informieren, die Akzeptanz  für einschränkende Maßnahmen zu steigern und das eigene Social Media Verhalten zu reflektieren.

Es sollten außerdem alternative Angebote für junge Menschen in der analogen und digitalen Welt gefördert werden, etwa Alternativen für Information, Austausch & Teilhabe, Vernetzung, Meinungsäußerung, kreatives Gestalten und Spielen (partizipativ mit Jugendlichen gestaltet).

UNICEF Österreich appelliert gemeinsam mit dem UNICEF Österreich Jugendbeirat an das zuständige Ressort, die ausgeführten Anmerkungen zu berücksichtigen und das Gesetz diesbezüglich zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen und zu ergänzen, sowie entsprechende Begleitmaßnahmen zu setzen.

UNICEF wird sich weiterhin für und mit Kindern, Jugendlichen und Familien einsetzen, um sicherzustellen, dass Gesetze, Vorschriften und die Gestaltung von Technologien die Ansichten, Bedürfnisse und Rechte von Kindern widerspiegeln. Wir sind bereit, mit Regierungen, der Wirtschaft und Gemeinden zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass jedes Kind im digitalen Zeitalter sicher lernen, Kontakte knüpfen und sich entfalten kann.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Hinweise und Hintergrundinformationen

UNICEF Österreich meldet sich mit dieser Stellungnahme zum kinderrechtlich relevanten Gesetzesentwurf gemeinsam mit dem UNICEF Österreich Jugendbeirat zu Wort. UNICEF beschäftigt sich sowohl auf globaler als auch auf EU- und nationaler Ebene mit der Thematik Kinderrechte im digitalen Bereich, etwa mittels Studien, Programm- Presse- und Advocacyarbeit.

UNICEF Österreich führt derzeit die Petitionskampagne „Online sicher – für jedes Kind“ durch, in welcher in Zusammenarbeit mit dem Jugendbeirat auf dringliche Forderungen an die Bundesregierung wie digitale Bildung, technischer Kinderschutz sowie Kinder- und Jugendpartizipation hingewiesen wird.

Der UNICEF Österreich Jugendbeirat besteht aus 12 engagierten jungen Menschen aus ganz Österreich, die sich in verschiedenen Projekten und Programmen von UNICEF Österreich einbringen. Der UNICEF Österreich Jugendbeirat, welcher zum Teil durch das Bundeskanzleramt gefördert wird, setzt sich aus 6 weiblichen und 6 männlichen Mitgliedern zwischen 18 und 24 Jahren aus 7 verschiedenen Bundesländern zusammen, die derzeit für eine Periode von 2 Jahren das Ehrenamt innehaben. Der Jugendbeirat   wurde vom entsprechenden Ministerium als Konsequenz der Teilnahme eines Round Tables mit Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler zur Social Media Beschränkung am 09. Juni 2026 um eine Stellungnahme ersucht und äußert sich im Sinne der Jugendpartizipation hier zum vorliegenden Gesetzesentwurf, basierend auf ihrem Forderungspapier Digitaler Kinderschutz.

UNICEF Österreich Landing Page Digitaler Kinderschutz.

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