Glück hinterlassen mit einer Testamentsspende für UNICEF
Immer häufiger möchten Menschen zum Abschied Gutes tun und nehmen - nach ausreichender Absicherung ihrer Familie - auch eine Spende zugunsten von Kindern in Not in ihr Testament auf:
- Weil sie schon viele Jahre gespendet haben und nicht möchten, dass die Unterstützung mit ihrem Tod endet. Sie fördern damit Projekte und Ideale weiter, die ihnen schon immer wichtig waren.
- Weil sie etwas zurückgeben möchten, da es ihnen im Leben gut gegangen ist oder sie selbst Hilfe in schweren Zeiten erfahren haben.
- Weil sie keine nahen Angehörigen mehr haben und verhindern wollen, dass ihr Lebenswerk an den Staat fällt und sie keinen Einfluss auf die Verwendung haben.
Ihre kostenlose Informationsmappe zu Erbrecht & Testament
Egal, ob Sie konkret über eine Testamentsspende nachdenken oder sich zwanglos über die Erstellung eines Testaments informieren möchten. Unsere unverbindliche Infobroschüre "Glück hinterlassen" informiert Sie einfach und verständlich über:
- Rechtsbegriffe mit Grafiken und Beispielen: gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Vermächtnis, …
- Das handschriftliche Testament - Schritt für Schritt
- Wie Sie schon mit einem kleinen Betrag Kindern in Not Glück hinterlassen können.
- Mit Vermögensliste und Übersicht über die gesetzlichen Erben
Fordern Sie noch heute unsere kostenlose Informationsmappe an!
"Die Ausbildung hat mir alles ermöglicht."
André B., geboren 1951, hatte es nicht immer leicht. Seine Mutter starb, als er erst drei war.
„Ich habe mit nichts angefangen“, erinnerte sich der pensionierte Maschinenschlosser. „Ich habe Glück, aber ich sehe diejenigen, die nichts haben und leiden.“
Mit seiner Testamentsspende an UNICEF verbessert André B. die weltweiten Lebensbedingungen der Kinder. UNICEFs Schulprogramme waren ihm besonders wichtig, denn:
„Es war meine Ausbildung, die es mir ermöglicht hat, eine Arbeit zu finden und ein Haus zu kaufen.“
André B. verstarb im Jahr 2016. Sein Vermächtnis wirkt jedoch weiter.
Warum für UNICEF spenden?
Über 70 Jahre Erfahrung
Wer ein Testament verfasst, denkt meist in Jahrzehnten. Genau wie UNICEF: Seit über 70 Jahren kämpfen wir weltweit gegen Hunger, Krankheiten und die Ausbeutung von Kindern. Unsere Mission ist noch lange nicht zu Ende.
Weltweit vor Ort
Wo immer die Not am größten ist, UNICEF findet einen Weg. Das gilt für unsere langfristigen Programme ebenso wie für die Soforthilfe bei Katastrophen. Unsere Mitarbeiter sind Experten auf ihrem Gebiet und arbeiten zum Großteil vor Ort.
Vertrauen & Transparenz
Als Mitglied von "Vergissmeinnicht", der Initiative für das gute Testament, hat sich UNICEF Österreich strengen ethischen Richtlinien verschrieben. Darüber hinaus sind wir Träger des österreichischen Spendengütesiegels.
Wie kann meine Testamentsspende helfen?
Kinder gegen Kinderlähmung impfen
Kinder gegen Mangelernährung helfen
Mädchen eine Zukunft bieten
Eine Testamentsspende muss nicht groß sein, um etwas zu bewirken. Jeder Betrag rettet Leben, ermöglicht Bildung oder beschützt ein Kind. Auch ist es dafür keineswegs notwendig, UNICEF Österreich als Erben einzusetzen.
Mit einem Vermächtnis (früher "Legat" genannt) können Sie uns einen Geldbetrag oder Gegenstand hinterlassen, ohne dass wir Erben werden.
Jeder Betrag hilft Kindern:
- Mit einer Testamentsspende von 500 Euro können 2.500 Kinder gegen Kinderlähmung geimpft werden.
- Mit einer Testamentsspende von 2.000 Euro können Kinder mit 5.400 Packungen Erdnusspaste ernährt werden.
- Mit einer Testamentsspende von 5.000 Euro können rund 700 Kinder in der Schule unterrichtet werden.
Sie brachten uns Kleidung und sie brachten uns Milch. Deshalb bin ich heute hier.
Agamemnon Stefanatos, Überlebender des Erdbebens in Griechenland 1953
Häufige Fragen zu Testament & Testamentsspenden
Ich habe Erben, möchte aber in meinem Testament zusätzlich einer gemeinnützigen Organisation wie UNICEF Österreich eine Spende hinterlassen. Wie geht das?
Ich habe Erben, möchte aber in meinem Testament zusätzlich einer gemeinnützigen Organisation wie UNICEF Österreich eine Spende hinterlassen. Wie geht das?
Die einfachste Lösung dafür ist ein sogenanntes Vermächtnis (früher „Legat“) in Ihrem Testament: „UNICEF Österreich, Mariahilfer Straße 176/10, 1150 Wien, vermache ich den Betrag von …“
Kann ich UNICEF eine Testamentsspende hinterlassen, ohne mir gleich über mein gesamtes Erbe Gedanken machen zu müssen?
Kann ich UNICEF eine Testamentsspende hinterlassen, ohne mir gleich über mein gesamtes Erbe Gedanken machen zu müssen?
Selbstverständlich. Sie können einfach ein Vermächtnis in der gewünschten Höhe zugunsten von UNICEF Österreich verfügen. Für Ihr restliches Vermögen gilt dann weiterhin die gesetzliche Erbfolge, bis sie etwas anderes anordnen.
Kann ich meine Meinung wieder ändern?
Kann ich meine Meinung wieder ändern?
Ja, denn die Lebensumstände können sich jederzeit ändern. Den letzten Willen kann man jederzeit erneuern. Um Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich aber, dafür ein neues Testament zu schreiben und das alte zu vernichten oder ausdrücklich zu widerrufen.
Muss ich Ihnen Bescheid geben, wenn ich UNICEF Österreich in mein Testament aufnehme?
Muss ich Ihnen Bescheid geben, wenn ich UNICEF Österreich in mein Testament aufnehme?
Nein, Ihr Testament ist und bleibt Ihre Privatsache. Aber natürlich würden wir uns freuen, Ihnen persönlich danken zu können.
Wird UNICEF meine Spende überhaupt noch brauchen, wenn ich sterbe?
Wird UNICEF meine Spende überhaupt noch brauchen, wenn ich sterbe?
UNICEF leistet seit fast 75 Jahren weltweit Soforthilfe bei Katastrophen und langfristige Unterstützung für Kinder in Not. Ein Ende unserer Arbeit ist nicht in Sicht.
Wie viel kostet ein Testament?
Wie viel kostet ein Testament?
Für ein eigenhändiges, also komplett handschriftliches Testament brauchen Sie lediglich Stift und Papier. Eine Anleitung mit Beispielen dafür finden Sie in unserer Info-Broschüre „Glück hinterlassen“.
Ein professionelles Testament vom Notar kostet im Normalfall etwa 150 -300 Euro. Dafür werden Sie ausführlich beraten und Ihr letzter Wille wird auf Wunsch im zentralen Testamentsregister gespeichert, kann also nicht mehr verloren gehen. Beim Notar gibt es immer eine kostenlose Erstberatung, in der Sie das genaue Honorar erfragen können.
Haben Sie weitere Fragen? Bitte kontaktieren Sie mich!
Peter Danek
UNICEF Österreich, Mariahilfer Straße 176/10, 1150 Wien
Kontaktieren Sie uns per SMS oder E-Mail um ein Telefonat zu vereinbaren:
Telefon: +43 660 86 44 878
E-Mail: danek(at)unicef.at
Ihren Nachlass regeln heißt: Ihr Erbe planen.
Mit dem UNICEF Österreich Erbrechner können Sie anonym und kostenlos berechnen, wer aktuell von Ihnen erben würde und wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat. Zum Erbrechner
Diese Website kann eine professionelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder Anwalt, wenn Sie ein Testament errichten möchten.