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Die Zweijährige Hiya Kalita Wird Von Ihrer Großmutter Auf Dem Arm Gehalten Die Zweijährige Hiya Kalita Wird Von Ihrer Großmutter Auf Dem Arm Gehalten

Immer häufiger möchten Menschen zum Abschied Gutes tun und hinterlassen Kindern in Not eine Spende in ihrem Testament:

  • Weil sie ihre Herzensprojekte weiter fördern möchten.
  • Weil sie im Leben Glück hatten und sie etwas davon weitergeben wollen.
  • Weil sie über die Verwendung ihres Erbes auch selbst bestimmen möchten, nachdem die Familie gut abgesichert ist.
  • Weil sie keine nahen Angehörigen mehr haben und ihr Erbe nicht Unbekannten oder dem Staat zufallen soll.

Warum sollte ich für UNICEF spenden?

Unicef Hilfe Nach Dem Zweiten Weltkrieg Für Oesterreich
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Unser Auftrag: eine bessere Welt für Kinder.
Für jedes Kind
Ein Lachendes Mädchen
Ein Porträt Von Herrn Andre B. Unicef Testamentsspender

Ihre kostenlose Info-Broschüre zu Testament, Erbrecht und Spenden

Sie denken über eine Testamentsspende nach und möchten sich zuerst über die Grundbegriffe informieren? Unsere unverbindliche Broschüre „Glück hinterlassen“ erklärt Ihnen einfach und verständlich:

  • Rechtsbegriffe mit Grafiken: gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Vermächtnis, Beispiele wie ein Testament aussehen kann …
  • Ein handschriftliches Testament verfassen – Schritt für Schritt mit Vorlagen und Textbausteinen zum selber Schreiben
  • Wie Sie dabei Kindern in Not ein bleibendes Vermächtnis hinterlassen können.

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Wir verwenden Ihre freiwillig bekanntgegebene Telefonnummer für Serviceanrufe, um Sie über weitere Spendenmöglichkeiten zu informieren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per Mail an service@unicef.at widerrufen.

Mit der freiwilligen Angabe Ihrer personenbezogenen Daten, willigen Sie in die Datenverarbeitung zum Zweck der Zusendung unserer Testamentsbroschüre und weiterer Informationen zum Thema Testamentsspenden ein. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir senden Ihnen die Broschüre in den nächsten Tagen zu.

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Peter Danek Unicef Österreich

Wichtige Fragen zum Thema Testamentsspenden

Ich habe Erben, möchte aber in meinem zusätzlich einer gemeinnützigen Organisation wie UNICEF Österreich im Testament eine Spende hinterlassen. Wie geht das?

Die einfachste Lösung dafür ist ein sogenanntes Vermächtnis (früher „Legat“) in Ihrem Testament: „UNICEF Österreich, Mariahilfer Straße 176/10, 1150 Wien, vermache ich den Betrag von …“

Kann ich UNICEF eine Testamentsspende hinterlassen, ohne mir gleich über mein gesamtes Erbe Gedanken machen zu müssen?

Selbstverständlich. Sie können einfach ein Vermächtnis in der gewünschten Höhe zugunsten von UNICEF Österreich verfügen. Für Ihr restliches Vermögen gilt dann weiterhin die gesetzliche Erbfolge, bis sie etwas anderes anordnen. Wir freuen uns über jeden Beitrag, Sie sollten aber nicht Ihr gesamtes Erbe spenden ohne die Familie abzusichern.

Kann ich meine Meinung wieder ändern?

Ja, denn die Lebensumstände können sich jederzeit ändern. Den letzten Willen kann man jederzeit erneuern. Um Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich aber, dafür ein neues Testament zu schreiben und das alte zu vernichten oder ausdrücklich zu widerrufen.

Muss ich Ihnen Bescheid geben, wenn ich UNICEF Österreich in mein Testament aufnehme?

Nein, Ihr Testament ist Ihre Privatsache. Aber natürlich würden wir uns freuen, Ihnen persönlich danken zu können.

Woher weiß ich, dass UNICEF meine Spende noch brauchen wird, wenn ich sterbe?

UNICEF leistet seit über 75 Jahren weltweit Soforthilfe bei Katastrophen und langfristige Unterstützung für Kinder in Not. Ein Ende unserer Arbeit ist nicht in Sicht.

Kostet mich ein Testament Geld?

Das kommt darauf an: Für ein eigenhändiges, also komplett handschriftliches Testament brauchen Sie lediglich Stift und Papier. Für ein gültiges Testament sind nur einige einfache Punkte zu beachten: Eine Anleitung mit Beispielen dafür finden Sie in unserer Info-Broschüre „Glück hinterlassen“.

Ein professionelles Testament vom Notar kostet im Normalfall etwa 200 – 400 Euro. Dafür werden Sie ausführlich beraten und Ihr letzter Wille wird auf Wunsch im zentralen Testamentsregister gespeichert, kann also nicht mehr verloren gehen. Beim Notar gibt es immer eine kostenlose Erstberatung, in der Sie das genaue Honorar erfragen können.

Diese Website kann eine professionelle, rechtliche Beratung fürs Testament nicht ersetzen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall einen Notar oder Rechtsanwalt!

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