Immer häufiger möchten Menschen zum Abschied Gutes tun und hinterlassen Kindern in Not eine Spende in ihrem Testament:
- Weil sie ihre Herzensprojekte weiter fördern möchten.
- Weil sie im Leben Glück hatten und sie etwas davon weitergeben wollen.
- Weil sie über die Verwendung ihres Erbes auch selbst bestimmen möchten, nachdem die Familie gut abgesichert ist.
- Weil sie keine nahen Angehörigen mehr haben und ihr Erbe nicht Unbekannten oder dem Staat zufallen soll.
Warum sollte ich für UNICEF spenden?
Wer ein Testament verfasst, denkt oft Jahrzehnte in die Zukunft.
Genau wie UNICEF: Seit über 75 Jahren kämpfen wir weltweit gegen Hunger, Krankheiten und die Ausbeutung von Kindern.
Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen wurde am 11. Dezember 1946 gegründet, um für die Millionen Kinder im zerstörten Nachkriegseuropa Nothilfe zu leisten – so auch in Österreich.
Und unsere Mission ist noch lange nicht zu Ende.

Wo immer die Not am größten ist, UNICEF findet einen Weg.
Das gilt für unsere langfristigen Programme ebenso wie für die Soforthilfe bei Katastrophen.
Kinder in Krisengebieten und -situationen brauchen schnelle Nothilfe. Egal ob Kriege oder Naturkatastrophen: UNICEF ist in maximal 72 Stunden bei den Kindern in Not und das rund um die Welt.
Unsere Mitarbeiter sind Experten auf ihrem Gebiet und arbeiten zum Großteil vor Ort.

Als Mitglied von „Vergissmeinnicht“, der Initiative für das gute Testament, hat sich UNICEF Österreich strengen ethischen Richtlinien verschrieben.
Und sind hierbei eine hocheffiziente Hilfsorganisation – die reinen UNICEF Verwaltungskosten liegen bei unter 10%.
Auch eine externe Kontrolle wird durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfung durchgeführt. Darüber hinaus sind wir Träger des österreichischen Spendengütesiegels.
Sie können sich sicher sein: Die Verwendung jedes Euros wird mehrfach kontrolliert!


Wie kann meine Testamentsspende helfen?
Eine Testamentsspende muss nicht groß sein, um etwas zu bewirken.
Jeder Betrag rettet Leben, ermöglicht Bildung oder beschützt ein Kind.
Dazu reicht ein einfaches Vermächtnis (auch als „Legat“ bekannt). Sie müssen UNICEF nicht zum Erben machen.
Jeder Betrag hilft Kindern:
- Mit einer Testamentsspende von 1.000 € können 7.400 Kinder gegen Kinderlähmung geimpft werden.
- Mit einer Testamentsspende von 5.000 € können Kinder mit 16.800 Packungen Erdnusspaste ernährt werden.
- Mit einer Testamentsspende von 10.000 € können rund 2.600 Kinder in der Schule unterrichtet werden.

Die Ausbildung hat mir alles ermöglicht
André B., geboren 1951, hatte es nicht immer leicht. Seine Mutter starb, als er erst drei war.
„Ich habe mit nichts angefangen“, erinnerte sich der pensionierte Maschinenschlosser. „Ich habe Glück, aber ich sehe diejenigen, die nichts haben und leiden.“
Die Schulprogramme von UNICEF waren ihm besonders wichtig, denn: „Es war meine Ausbildung, die es mir ermöglicht hat, eine Arbeit zu finden und ein Haus zu kaufen.“
Er entschloss sich für eine Testamentsspende an UNICEF. André B. verstarb im Jahr 2016.
Sein Vermächtnis wirkt jedoch weiter.
Ihre kostenlose Info-Broschüre zu Testament, Erbrecht und Spenden
Sie denken über eine Testamentsspende nach und möchten sich zuerst über die Grundbegriffe informieren? Unsere unverbindliche Broschüre „Glück hinterlassen“ erklärt Ihnen einfach und verständlich:
- Rechtsbegriffe mit Grafiken: gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Vermächtnis, Beispiele wie ein Testament aussehen kann …
- Ein handschriftliches Testament verfassen – Schritt für Schritt mit Vorlagen und Textbausteinen zum selber Schreiben
- Wie Sie dabei Kindern in Not ein bleibendes Vermächtnis hinterlassen können.
Fordern Sie noch heute unsere kostenlose Informationsbroschüre an!
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Ihre Ansprechperson
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Peter Danek
Beratung Testamentsspenden
Kontaktieren Sie uns per SMS oder E-Mail um ein Telefonat zu vereinbaren:
0660/86 44 878
danek@unicef.at
Wichtige Fragen zum Thema Testamentsspenden
Ich habe Erben, möchte aber in meinem zusätzlich einer gemeinnützigen Organisation wie UNICEF Österreich im Testament eine Spende hinterlassen. Wie geht das?
Die einfachste Lösung dafür ist ein sogenanntes Vermächtnis (früher „Legat“) in Ihrem Testament: „UNICEF Österreich, Mariahilfer Straße 176/10, 1150 Wien, vermache ich den Betrag von …“
Kann ich UNICEF eine Testamentsspende hinterlassen, ohne mir gleich über mein gesamtes Erbe Gedanken machen zu müssen?
Selbstverständlich. Sie können einfach ein Vermächtnis in der gewünschten Höhe zugunsten von UNICEF Österreich verfügen. Für Ihr restliches Vermögen gilt dann weiterhin die gesetzliche Erbfolge, bis sie etwas anderes anordnen. Wir freuen uns über jeden Beitrag, Sie sollten aber nicht Ihr gesamtes Erbe spenden ohne die Familie abzusichern.
Kann ich meine Meinung wieder ändern?
Ja, denn die Lebensumstände können sich jederzeit ändern. Den letzten Willen kann man jederzeit erneuern. Um Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich aber, dafür ein neues Testament zu schreiben und das alte zu vernichten oder ausdrücklich zu widerrufen.
Muss ich Ihnen Bescheid geben, wenn ich UNICEF Österreich in mein Testament aufnehme?
Nein, Ihr Testament ist Ihre Privatsache. Aber natürlich würden wir uns freuen, Ihnen persönlich danken zu können.
Woher weiß ich, dass UNICEF meine Spende noch brauchen wird, wenn ich sterbe?
UNICEF leistet seit über 75 Jahren weltweit Soforthilfe bei Katastrophen und langfristige Unterstützung für Kinder in Not. Ein Ende unserer Arbeit ist nicht in Sicht.
Kostet mich ein Testament Geld?
Das kommt darauf an: Für ein eigenhändiges, also komplett handschriftliches Testament brauchen Sie lediglich Stift und Papier. Für ein gültiges Testament sind nur einige einfache Punkte zu beachten: Eine Anleitung mit Beispielen dafür finden Sie in unserer Info-Broschüre „Glück hinterlassen“.
Ein professionelles Testament vom Notar kostet im Normalfall etwa 200 – 400 Euro. Dafür werden Sie ausführlich beraten und Ihr letzter Wille wird auf Wunsch im zentralen Testamentsregister gespeichert, kann also nicht mehr verloren gehen. Beim Notar gibt es immer eine kostenlose Erstberatung, in der Sie das genaue Honorar erfragen können.
Diese Website kann eine professionelle, rechtliche Beratung fürs Testament nicht ersetzen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall einen Notar oder Rechtsanwalt!