Brüssel/Wien – UNICEF hat die Initiativen der Europäischen Union zur Stärkung der Menschenrechte und der unternehmerischen Umweltverantwortung durch die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD; Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit) begrüßt.

Die Verabschiedung dieser Richtlinien stellt einen bedeutenden Fortschritt in den weltweiten Bemühungen dar, Kinder- und Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und Umweltprobleme anzugehen. Zudem tragen sie dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen.

Da die Europäische Kommission ihre Absicht angekündigt hat, einen Omnibus-Vorschlag vorzulegen, um die Nachhaltigkeitsberichtspflichten zu vereinfachen und bestehende Nachhaltigkeitsanforderungen innerhalb der relevanten Regulierungsvorgaben zu harmonisieren, fordert UNICEF die Kommission nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass dieser Prozess nicht zu einer Schwächung des Schutzes von Menschen- und Kinderrechten führt.

Kinder machen ein Drittel der Weltbevölkerung aus. Negative Auswirkungen von Unternehmen auf Kinder können lebenslange Folgen haben und sie daran hindern, ihr volles Potenzial zu entfalten. Kinder sind anderen und oft größeren Risiken ausgesetzt als Erwachsene, weshalb sie besonderen Schutz und besondere Aufmerksamkeit im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit benötigen.

Konkret fordert UNICEF die Kommission auf, die Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung sowie der Allgemeinen Bemerkung Nr. 16 des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes sicherzustellen.

UNICEF hat zentrale Bestimmungen der EU-CSDDD identifiziert, die unerlässlich sind, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Rechte von Kindern achten, und um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten.

Daher ist es entscheidend, diese Elemente zu bewahren, damit die EU ihr Engagement für den Schutz, die Achtung und die Verwirklichung der Kinderrechte innerhalb der EU und über ihre Grenzen hinaus aufrechterhält. In diesem Zusammenhang sind insbesondere zwei Aspekte unerlässlich: die Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention, die von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, in den Anhang der CSDDD sowie die Verpflichtung der Unternehmen, besondere Aufmerksamkeit auf die Auswirkungen auf besonders gefährdete Einzelpersonen und Gruppen in den Erwägungsgründen der Richtlinie zu legen.

Gesetzliche Entwicklungen zur Förderung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung sind entscheidend für die Schaffung eines lebenswerten Planeten sowie einer gerechten Wirtschaft und Gesellschaft, in der Kinder wachsen, gedeihen und ihr Potenzial entfalten können. Sie sind somit von zentraler Bedeutung für das Mandat von UNICEF. UNICEF steht daher bereit, mit den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren zusammenzuarbeiten und sie in allen Prozessen im Zusammenhang mit der CSDDD und CSRD zu unterstützen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Kinder geschützt und respektiert werden.

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