Ein Mädchen im Gazastreifen hat im Februar 2025 einen Wintermantel bekommen.

Erklärung von Edouard Beigbeder, UNICEF-Regionaldirektor für den Nahen Osten und Nordafrika.

Ost-Jerusalem/Gazastreifen/Wien – „Ich habe soeben eine vier Tage lange Mission im Westjordanland und im Gazastreifen abgeschlossen. Die Lage ist äußerst besorgniserregend.

Viel zu oft sind Kinder im Gazastreifen die Opfer dieses unaufhörlichen Konflikts. Nahezu alle der 2,4 Millionen Kinder, die im Westjordanland – einschließlich Ost-Jerusalem – und im Gazastreifen leben, sind in irgendeiner Weise betroffen. Einige Kinder leben in ständiger Angst oder mit großer Verzweiflung; andere sind realen Folgen von Mangel an humanitärer Hilfe und Schutz, Vertreibung, Zerstörung oder gar dem Tod ausgesetzt. Alle Kinder müssen geschützt werden.

Ohne Hilfslieferungen in den Gazastreifen leben rund eine Million Kinder erneut ohne das Nötigste zum Überleben.

Nur wenige Dutzend Kilometer außerhalb des Gazastreifens lagern mehr als 180.000 Dosen lebenswichtiger Impfstoffe für Kinder, genug, um 60.000 Kinder unter zwei Jahren vollständig zu impfen und zu schützen. Zudem stehen 20 lebensrettende Beatmungsgeräte für neonatale Intensivstationen bereit. Während UNICEF es geschafft hat, 30 CPAP-Atemgeräte zu liefern – die Neugeborenen mit akutem Atemnotsyndrom (ARDS) und Frühgeburten erheblich helfen – sind die Beatmungsgeräte unerlässlich für Säuglinge, die eine fortgeschrittene Atemunterstützung benötigen.

Tragischerweise haben derzeit etwa 4.000 Neugeborene keinen Zugang zu lebensrettender medizinischer Versorgung, da die medizinischen Einrichtungen im Gazastreifen schwer beeinträchtigt sind. Jeder weitere Tag ohne diese Beatmungsgeräte kostet Leben – insbesondere von gefährdeten Frühgeborenen im nördlichen Gazastreifen.

UNICEF setzt sich dafür ein, dass diese lebensrettenden Gesundheitsgüter für Kinder endlich zugelassen werden. Es gibt keinen Grund, warum sie nicht geliefert werden sollten.

Nach internationalem humanitärem Recht müssen die grundlegenden Bedürfnisse der Zivilbevölkerung erfüllt werden, und dazu gehört die Ermöglichung der Einfuhr lebensrettender Hilfe – unabhängig davon, ob es einen Waffenstillstand gibt oder nicht. Jede weitere Verzögerung bei der Lieferung von Hilfsgütern könnte dazu führen, dass essentielle Dienste weiter verlangsamt oder sogar eingestellt werden, und die Fortschritte für Kinder während des Waffenstillstands könnten schnell zunichtegemacht werden.

Wir müssen diese Hilfsgüter für Kinder – einschließlich Neugeborener – liefern, bevor es zu spät ist. Und wir müssen die grundlegenden Dienste am Laufen halten. Ich habe die von UNICEF unterstützte Meerwasserentsalzungsanlage in Khan Younis im Gazastreifen besucht – die einzige Anlage, die seit November 2024 mit Strom versorgt wurde, aber inzwischen abgeschaltet wurde. Sie arbeitet nun nur noch mit 13 % ihrer Kapazität, wodurch Hunderttausende Menschen von sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen abgeschnitten sind.

Im Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, wurden seit Oktober 2023 mehr als 200 palästinensische und 3 israelische Kinder getötet – die höchste Zahl, die in einem vergleichbaren Zeitraum in den letzten zwei Jahrzehnten verzeichnet wurde.

In Jenin und im Norden des Westjordanlands wurden mehr als 35.000 Menschen gezwungen, ihre Häuser und ihr Hab und Gut zu verlassen und anderswo Schutz zu suchen. Der Schulbetrieb ist für fast 12.000 Kinder erheblich gestört, da die jüngsten Vertreibungen ganze Gemeinden betroffen haben. Kinder im Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, sind häufig Straßenblockaden und einem Mangel an Schulmaterial ausgesetzt.

In Jenin habe ich viele vertriebene Mütter und Kinder in Notunterkünften getroffen. Sie erzählten mir von ihrem Leid aufgrund der Gewalt, der Angst und der Unterbrechung ihrer Bildung. Sie sagten mir, dass sie keine Almosen fordern – sondern lediglich die Achtung ihrer Rechte und die Möglichkeit, in ihre Häuser zurückzukehren.

UNICEF tut weiterhin alles in seiner Macht Stehende, um die Kinder im Staat Palästina zu schützen und zu unterstützen. Wir reparieren Wassersysteme, organisieren psychologische Betreuungsangebote, richten Lernzentren ein und setzen uns kontinuierlich bei Entscheidungsträgern für Zugang zu Hilfe und ein Ende der Gewalt ein. Aber das allein reicht nicht aus.

Kinder dürfen weder getötet, verletzt noch vertrieben werden, und alle Parteien müssen ihren Verpflichtungen nach internationalem Recht nachkommen. Die grundlegenden Bedürfnisse und der Schutz der Zivilbevölkerung müssen gewährleistet und humanitäre Hilfe muss schnell und in großem Umfang fließen können. Alle Geiseln müssen umgehend freigelassen werden, und der Waffenstillstand im Gazastreifen muss fortgesetzt werden, um nachhaltige Lösungen für den Konflikt zu ermöglichen.

Zehntausende Kinder wurden getötet und verletzt. Wir dürfen nicht zu einer Situation zurückkehren, in der diese Zahlen weiter steigen.“

Unicef Spenden
Typ:
Spendengrund:
Betrag:

Jetzt spenden und Kindern in Not helfen!

Spendengrund

Wegen neuer gesetzlicher Regelungen benötigen wir Ihren vollständigen Namen laut Meldezettel sowie Ihr Geburtsdatum, damit Sie Ihre Spenden im Rahmen Ihrer ArbeitnehmerInnen-Veranlagung absetzen können.

Ihre Adresse

Ihre Kontaktdaten

Wir verwenden Ihre freiwillig bekanntgegebene Telefonnummer für Serviceanrufe, um Sie über weitere Spendenmöglichkeiten zu informieren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per Mail an service@unicef.at widerrufen
Datenschutzinformation:
Neben der Verwaltung Ihrer Spende, verarbeiten wir personenbezogenen Daten, um Ihnen weitere Informationen zuzusenden. Damit wir diese Zusendungen personalisieren können, indem wir z.B. Spendenvorschläge in individueller Höhe erstellen, führen wir personenbezogene Daten zusammen und werten diese aus (Profiling gemäß Artikel 4 Ziffer 4 DSGVO). Sie können unsere Zusendungen jederzeit abbestellen und der Zusammenführung und Auswertung Ihrer Daten widersprechen (service@unicef.at). Weitere Informationen finden Sie unter unicef.at/datenschutz. Sie können diese Informationen auch telefonisch unter 01/879 00 00 als kostenfreie Postzusendung anfordern. Unseren externen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: datenschutz@pilgermair.at.
Lade…
SEPA-Lastschrift Mandat (für UNICEF Patenschaften und Einmaleinzüge vom Bankkonto) Ich/Wir ermächtige(n) das Österreichische Komitee für UNICEF, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einmalig/wiederkehrend einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir unser Kreditinstitut an, die vom Österreichischen Komitee für UNICEF auf mein/unser Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Benachrichtigung: Meine Spende soll so schnell wie möglich helfen, eine zusätzliche Information 2 Wochen vor dem Lastschriftstermin ist daher nicht nötig. Ich/Wir verzichte(n) daher auf die Benachrichtigungsfrist (Prenotification) von 14 Tagen. Länger Rückbuchen: Rückerstattung direkt bei UNICEF Österreich sogar innerhalb von 13 Monaten nach Abbuchungstag möglich. Ändern und Stornieren: Sie können Ihre Einzugsermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder stornieren. Zahlungsempfänger: Österreichisches Komitee für UNICEF, Mariahilfer Straße 176/10, 1150 Wien; Creditor Identification (CID): AT19 ZZZ 000000 24038
Speicherung Ihrer Zahlungsdaten (für UNICEF Patenschaften): Mit dem Abschluss einer Patenschaft geben Sie Ihr Einverständnis zur Speicherung Ihrer Zahlungsdaten, damit Ihre regelmäßige Spende abgebucht werden kann.
Spende Absetzbar Logo Spendengütesiegel
Alle Meldungen lesen