Die vorgesehene ex-lege Obsorge entspricht einer langjährigen Forderung und ist ein wichtiger Schritt, um Kinderrechte und Kinderschutz für unbegleitete Kinder zu stärken.

Sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte) verankern den Kindeswohlvorrang bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, als auch den Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates für Kinder, die dauerhaft oder vorübergehend aus ihrem familiären Umfeld herausgelöst sind.

Die neu geschaffene Regelung schließt eine Lücke am Beginn des Asylverfahrens, in der unbegleitete Kinder bisher in vielen Belangen abseits rechtlicher Fragen des Asylverfahrens auf sich gestellt waren und dient damit der Umsetzung wesentlicher Kinderrechte.  Durch die rasche Obsorge können Kinderrechte wie Kinderschutz, Gesundheit oder Bildung von Anfang an gestärkt werden. Dies bedarf aber jedenfalls einer wirksamen Umsetzung sowie ausreichender Ressourcen auf Länderebene.

UNICEF Österreich merkt bezüglich der Gesetzesinitiativen im Bereich Asyl- und Fremdenrecht weiters an, dass die Neuregelungen des Familiennachzugs aus kinderrechtlicher Sicht nicht dazu führen dürfen, dass Familien über lange Zeit die Möglichkeit verlieren, zusammen zu leben. Familie spielt eine zentrale Rolle für die Entwicklung und das Wohlergehen von Kindern. Kinder mit Fluchthintergrund sind besonders vulnerabel und die Familie meist ein essentieller Anker, der Sicherheit und Stabilität bieten kann. Kinder haben laut UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Familie. Staaten sind laut Kinderrechtskonvention verpflichtet, sicherzustellen, dass Kinder nicht gegen ihren Willen von ihren Eltern getrennt sind sowie Anträge auf Familienzusammenführungen „wohlwollend, human und beschleunigt“ zu bearbeiten.

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