Heranwachsende unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als Soldaten in Kampfeinsätze geschickt werden. Und auch
die Einberufung von Jugendlichen unter 18 Jahren wird verboten. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen
über ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention, die heute um 17.00 Uhr in Genf zu Ende gegangen
sind. In der UN-Kinderrechtskonvention liegt das Mindestalter für den Soldatendienst derzeit noch bei 15
Jahren. UNICEF begrüßt die Einigung als einen wichtigen Beitrag, Kinder und Jugendliche besser vor
Mißbrauch im Krieg zu schützen.
Gleichzeitig bedauert UNICEF, daß Regierungen weiter erlaubt bleibt, Jugendliche als "Freiwillige" in ihren
Armeen zu beschäftigen. Es besteht die Gefahr, daß diese in Krisensituationen doch in kriegerische
Auseinandersetzungen hineingezogen werden. Problematische Differenzierungen: Während das Zusatzprotokoll
staatlichen Streitkräften "freiwilligen Dienst" für Jugendliche erlaubt, verbietet es die Rekrutierung von
"Freiwilligen" durch Rebellenbewegungen.
Trotz der Schwachpunkte ruft UNICEF zu einer raschen Bestätigung des Zusatzprotokolls durch die UN-
Vollversammlung auf. Weltweit werden nach Schätzungen von UNICEF 300.000 Kinder und Jugendliche als
Soldaten mißbraucht.
UNICEF und Nichtregierungsorganisationen konnten sich leider nicht mit ihren Forderungen nach einem
Mindestalter von 18 für "freiwilligen" und "obligatorischen" Militärdienst durchsetzen. Gleichwohl stellt der
Textentwurf des Zusatzprotokolls einen deutlichen Fortschritt dar. Bis zum vergangenen Jahr hatten sich zum
Beispiel die USA strikt geweigert, Kampfeinsätze von Jugendlichen unter 18 Jahren zu verbieten. Der Entwurf
für das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention enthält im einzelnen folgende Regelungen:
1.Das Mindestalter für Einberufung und "direkte" Beteiligung an Kampfhandlungen wird von derzeit 15 auf
18 Jahre angehoben.
2.Die Regierungen werden verpflichtet, das Alter für "freiwilligen" Militärdienst auf "über 15 Jahre"
anzuheben. In der Praxis läuft dies auf ein Mindestalter von 16 Jahren hinaus.
3.Die Rekrutierung und der Einsatz von Heranwachsenden unter 18 Jahre durch Rebellenbewegungen wird
verboten. Regierungen sind verpflichtet, diese Praxis als Verbrechen zu behandeln und zu verfolgen.
4.Regierungen werden verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, Kindersoldaten zu demobilisieren und wieder
in die Gesellschaft zu integrieren. Hierzu sollen auch Entwicklungshilfegelder verwendet werden.