Spendenabsetzbarkeit bei UNICEF Österreich

Wussten Sie, dass Sie Ihre Spende an UNICEF Österreich von der Steuer absetzen können? Sie können Kinder auf der ganzen Welt unterstützen und bekommen sogar Geld zurück.

Bis zum Jahr 2018 mussten Sie selbst Belege sammeln und diese dem Finanzamt melden. Nach einer Gesetzesänderung übernehmen das jetzt die spendenbegünstigten Organisationen.

Spätestens Ende Februar jedes Jahres melden wir Ihre Spenden verschlüsselt und sicher dem Finanzamt. Dafür benötigen wir Ihr Geburtsdatum sowie Vor- und Nachname laut Meldezettel.

Sie erhalten dann automatisch eine Gutschrift in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung und müssen nichts weiter tun, um Ihre Spenden steuerlich abzusetzen. Wenn Sie bei Online Spenden das Geburtsdatum angeben, wird Ihre Spende bis auf Widerruf automatisch gemeldet.

Spenden absetzen oder nachmelden als Privatperson

Daten ändern oder korrigieren

Sie sind umgezogen oder haben geheiratet? Sie können Ihre Daten jederzeit ändern. Wir benötigen Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum, um Ihre Spenden automatisch dem Finanzamt melden zu können. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Namen so übermitteln, wie er auf dem Meldezettel steht.

Bitte beachten Sie auch etwaige Bindestriche: Doppelnamen wie Anna-Lisa müssen dementsprechend dem Finanzamt gemeldet werden. Bei "Anna Lisa" reicht der erste Vorname. Gleiches gilt für doppelte Nachnamen, zum Beispiel nach Hochzeiten.

Sollten Sie Ihre Daten aktualisieren müssen (z.B. wegen Namensänderungen), die Meldung Ihrer Spenden an das Finanzamt widerrufen wollen oder andere Fragen zur Absetzung Ihrer Spenden haben, bitten wir Sie unseren Spenderservice zu kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen zur Spendenabsetzbarkeit

Anmerkung/Disclaimer: Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Sind Spenden an UNICEF Österreich steuerlich absetzbar? („Spendenabsetzbarkeit“)

Ja, UNICEF Österreich ist in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen eingetragen ("Österreichisches Komitee für UNICEF"). Unsere Registrierungsnummer beim Finanzministerium ist SO-1250. Mit dieser Nummer können Sie prüfen, dass wir am Tag Ihrer Spende auf der Liste eingetragen sind. Das Ergebnis der Suche mit dem Link im nächsten Absatz wird ganz unten, am Ende der Seite ausgeworfen (also bitte runterscrollen!).

Eine Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen, die sich für die steuerliche Absetzung Ihrer Spende eignen, finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen. Es gibt zusätzlich Einrichtungen, die gesetzlich ausdrücklich aufgezählt sind - wie zum Beispiel Universitäten.

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Worauf muss ich als Spenderin oder Spender bei der Spendenabsetzbarkeit achten?

Anonyme Spenden können seit dem Jahr 2017 im Rahmen der Arbeitnehmer:innen-Veranlagung oder Ihrer Einkommensteuererklärung leider nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Sie Ihre Spenden im Rahmen der Arbeitnehmer:innen-Veranlagung oder Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen wollen, brauchen wir folgende Informationen von Ihnen:

  1. Name: Es ist wichtig, dass Sie Ihren Vor- und Nachnamen so übermitteln, wie er auf dem Meldezettel (im Zentralen Melderegister) vermerkt ist. Ist Ihr Name auf dem Meldezettel beispielsweise „Maria-Therese Musterfrau“, bitten wir Sie, diesen exakt so bekanntzugeben, um die Spendenabsetzung korrekt einleiten zu können. Eine Meldung als „Maria Therese Musterfrau“ (ohne Bindestrich zwischen den Vornamen) kann unter Umständen bereits zu Problemen bei der Spendenabsetzbarkeit führen. Bitte übermitteln Sie auch keine abgekürzten Namen, wie zum Beispiel „Hans“ statt „Johannes“.
  2. Geburtsdatum: Ihr Geburtsdatum benötigen wir, da es vom Finanzamt als Unterscheidungsmerkmal für gleichlautende Namen gefordert wird. Gleichzeitig dient die Bekanntgabe des Geburtsdatums als Ihr Einverständnis, dass die Spende für das steuerliche Absetzen an das Finanzamt gemeldet werden sollen.
  3. Adresse: Eine Bekanntgabe der Adresse ist rechtlich nicht notwendig, allerdings hilft sie uns bei der korrekten Zuordnung Ihrer Spenden und sorgt so für eine schnelle und problemlose Spendenmeldung.

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Warum muss ich für die Spendenabsetzbarkeit mein Geburtsdatum angeben?

Wenn Sie Ihre Spenden an UNICEF Österreich im Rahmen der Arbeitnehmer:innen-Veranlagung oder Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen wollen, wird Ihr Geburtsdatum als Unterscheidungsmerkmal bei gleichlautenden Namen benötigt. Gleichzeitig dient die Bekanntgabe des Geburtsdatums als Ihr Einverständnis, dass die Spenden an das Finanzamt gemeldet werden sollen.

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Muss ich meine Daten (Geburtsdatum, Name lt. Meldezettel) bekanntgeben?

Nein, Sie müssen Ihre Daten UNICEF Österreich nicht bekanntgeben. Dann können wir Ihre Spenden allerdings nicht dem Finanzamt melden. Dies hat zur Folge, dass die Spende im Rahmen der Arbeitnehmer:innen-Veranlagung oder Ihrer Einkommensteuererklärung nicht abgesetzt werden kann, außer es handelt es sich um Spenden aus einem Betrieb.

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Kann ich die Meldung ans Finanzamt untersagen?

Ja, Sie können eine Meldung Ihrer Spenden an das Finanzamt jederzeit untersagen. Auch wenn Sie uns Ihre Daten bereits bekanntgegeben haben, können Sie veranlassen, dass die Meldung in Zukunft nicht mehr erfolgen soll. Kontaktieren Sie hierzu bitte service(at)unicef.at oder +43 1 879 00 00. Dies hat zur Folge, dass die Spende im Rahmen der Arbeitnehmer:innen-Veranlagung oder Ihrer Einkommensteuererklärung nicht abgesetzt werden kann.

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Welche Spenden an UNICEF Österreich sind absetzbar?

Im Rahmen der Arbeitnehmer:innen-Veranlagung oder der Einkommensteuererklärung können Sie alle monetären Spenden an UNICEF Österreich (zum Beispiel Einzelspenden, Spenden im Hilfsgütershop, UNICEF Patenschaften, Daueraufträge etc.) beim Finanzamt geltend machen. 

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Wieviel kann ich im Jahr als Privatperson spenden?

Sie können als Privatperson bis zu 10% Ihres steuerpflichtigen Gesamtbetrages der in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte (nach Berücksichtigung eines allfälligen Verlustausgleiches) von der Steuer absetzen; diese Grenze betrifft allerdings die Summe aller Spenden, sollten Sie mehrere Empfänger:innen unterstützen. Wenn Ihr steuerpflichtiger Gesamtbetrag der Einkünfte zum Beispiel € 22.000 pro Jahr beträgt, können Sie bis zu € 2.200 pro Jahr steuerbegünstigt spenden.

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Welche Vorteile habe ich beim Absetzen meiner Spende?

Bei einer Spende können Sie bis zu 55 % durch das Absetzen der Spende vom Finanzamt rückerstattet bekommen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Größe des Jahreseinkommens ab. Bei einer Spende über € 100 können Sie bei z.B. 48 % persönlichem Grenzsteuersatz € 48 vom Finanzamt rückerstattet bekommen und Sie helfen trotzdem mit dem gesamten Betrag von € 100! Ihre Spende von der Steuer abzusetzen hilft sowohl Kindern in Not als auch Ihrer „Geldbörse“!

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Sind Sachspenden steuerlich absetzbar?
Sind Sachspenden steuerlich absetzbar?

Ja, allerdings können Sachspenden nur von Betrieben steuerlich abgesetzt werden. Die Sachspenden sind dabei mit dem gemeinen Wert des geschenkten Wirtschaftsguts zu bewerten. Der gemeine Wert entspricht idR dem Preis, um den das Produkt bzw. die absetzbare Sachspende im normalen Geschäftsverkehr verkauft wird.

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Kann mein Betrieb Spenden an UNICEF Österreich steuerlich absetzen und in welche Höhe?

Ja, auch als Betriebsinhaber können Sie Spenden als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, außer Sie sind pauschaliert (dann können Sie aber immer noch private Spenden tätigen, siehe dazu oben). Alle betrieblichen Spenden des Jahres werden zusammengerechnet und können grundsätzlich zum Höchstbetrag von 10 % des steuerpflichtigen Gewinnes vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages etc. des laufenden Wirtschaftsjahres geltend gemacht werden.

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Wie kann ich als Betriebsinhaber:in Spenden absetzen?

Im Unterschied zu privaten Spenden werden die Spenden von Betriebsinhaber:innen nicht von den Spendenorganisation direkt an das Finanzamt gemeldet, sondern Betriebe geben diese betrieblichen Spenden selbst im Rahmen ihrer Steuererklärung als Betriebsausgaben dem Finanzamt bekannt. Bitte bewahren Sie einen Nachweis der Spende auf (z.B. Bankbeleg). Um Verwirrungen zu vermeiden, geben Sie uns bitte als Betriebsinhaber:in nicht Ihr Geburtsdatum bekannt bzw. teilen Sie unserem Spender:innen-Service (Telefonnummer +43 1 879 00 00, E-Mail service@unicef.at) mit, dass Sie keine Meldung an das Finanzamt als private Spende wünschen. 

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Was muss ich als EPU (Ein-Personen-Unternehmen) beim Absetzen von Spenden bedenken?

Als betriebliches Einzelunternehmen können Sie Ihre Spenden entweder als Betriebsausgabe oder als Sonderausgabe geltend machen. Der Vorteil der Absetzung als Betriebsausgabe besteht darin, dass sie dadurch uU auch Sozialversicherungsbeiträge sparen können.

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Ich finde meine Spenden an UNICEF Österreich nicht in FinanzOnline – woran kann das liegen?

Ihre Spende an UNICEF Österreich scheint in FinanzOnline unter unserem vollen Namen „Österreichisches Komitee für UNICEF“ auf. Wenn uns Ihre Daten (Name, Geburtsdatum) vorliegen und somit wir Ihre Zustimmung haben, dass wir die Summe Ihrer Spenden dem Finanzamt übermitteln dürfen, erfolgt die Meldung der Spenden des Vorjahres unsererseits bis spätestens Ende Februar.

Es besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Daten nur unvollständig erhalten haben und deshalb die Spende nicht Ihnen persönlich zugeordnet werden konnte. Bitte sehen Sie dazu auch die nächste Frage untenstehend. Zur Abklärung stehen wir Ihnen sehr gerne unter service(at)unicef.at oder +43 1 879 00 00 zur Verfügung.

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Der Betrag im FinanzOnline ist falsch – warum und was kann ich tun?

Gerade bei Überweisungen mit Erlagschein oder mit bestimmten Online-Diensten fehlen uns manchmal die Daten, um Spenden richtig zuordnen zu können. Ihre Spende hat dann natürlich dennoch Kindern in Not geholfen, wir hatten nur zu wenige Anhaltspunkte, um sie Ihnen eindeutig zuzuordnen. Korrekturen und Nachmeldungen beim Finanzamt sind jederzeit und für fünf Jahre rückwirkend möglich. Kontaktieren Sie dafür bitte unseren Spender:innen-Service unter service(at)unicef.at oder +43 1 879 00 00.

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).

Ich habe meine Spende über Social Media getätigt – wie kann ich diese absetzen?

ie können auch Spenden, die Sie z.B. über Facebook oder Instagram für UNICEF Österreich getätigt haben, von uns an das Finanzamt melden lassen. Bitte senden Sie uns dazu die Bestätigung (z.B. Bestätigungs-E-Mail) der entsprechenden Social Media-Aktion an service(at)unicef.at und geben Sie uns Ihren vollen Namen und Ihr Geburtsdatum bekannt. So können wir die Spende Ihnen persönlich zuordnen und eine Meldung veranlassen. Denn wir bekommen von den Diensten insbesondere die Gesamtsumme der entsprechenden Aktionen, aus Datenschutzgründen allerdings nicht alle für eine Zuordnung notwendigen Daten. 

*Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).