UNICEF Petition: für jedes Kind KINDERRECHTE
Kinderrechte in alle Lehrpläne
Die Kinderrechtskonvention wurde 2019 30 Jahre alt! In Österreich gilt sie seit dem Jahr 1992, einige Kinderrechte haben es in die österreichische Verfassung geschafft. Doch: trotz vieler Fortschritte – weltweit und in Österreich – ist das Übereinkommen noch immer nicht vollständig umgesetzt1 und vor allem nicht allgemein bekannt.
Viele Kinder und Jugendliche wissen nicht über ihre eigenen Rechte Bescheid. Nur wenn junge Menschen ihre Rechte auch kennen und erleben, können sie sich dafür stark machen und andere dabei unterstützen, sie in Anspruch zu nehmen. So fördert beispielsweise Partizipation von Kindern und Jugendlichen ihr Verantwortungsgefühl und ihren Respekt vor den Rechten anderer.2
Wir fordern: Kinderrechte in alle Lehrpläne
Wird die UN-Kinderrechtskonvention im Unterricht behandelt, erhalten Schülerinnen und Schüler wichtige Fähigkeiten, um ihr Umfeld positiv zu beeinflussen. Sie können dazu beitragen, dass sich letztlich jedes Recht für jedes Kind erfüllt – heute und für kommende Generationen.
Schon 2012 empfahl das UN-Kinderrechtskomitee in Genf die Verankerung der Kinderrechte in den österreichischen Lehrplänen der Primarschule und Sekundarschule.3 Eine aktuelle Analyse zur Kinderrechts-Situation in österreichischen Schulen kommt jedoch zu dem Schluss, dass Kinderrechte in keinem der Lehrpläne den grundlegenden Stellenwert erhalten, der für diese „Steuerungsinstrumente pädagogischer Beziehungen“ angemessen wäre. Dies trifft auf alle Schulformen zu.4
Wir fordern daher: Kinderrechte sollen als verpflichtender Inhalt in die Lehrpläne aller Schulformen aufgenommen werden!
Was meinen wir damit genau?
Wir fordern die Aufnahme von Kinderrechten in die Lehrpläne der:
- Primarschule: Lehrinhalt im Sachunterricht und Deutschunterricht in der 3.+4. Klasse
- Sekundarschule – Unterstufe: Lehrinhalt im Unterrichtsgegenstand „Geschichte und politische Bildung“ und als Unterrichtsprinzip „Partizipation und Beteiligung“
- Sekundarschule – Oberstufe: Lehrinhalt im Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung5
Parallel dazu müssen Kinderrechte als Fix-Bestandteil in Aus- und Weiterbildung von PädagogInnen inkludiert werden, um eine forschungsgeleitete und professionalisierte Handlungspraxis sicherzustellen.
Warum gerade jetzt?
Im Bildungsministerium fand 2019/2020 ein Prozess zur Überarbeitung der Lehrpläne für Österreichs Schulen statt. Gleichzeitig wurde 2019 das 30-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention gefeiert. Wann, wenn nicht dann, wollten wir also Kindern ihr Recht auf Information über ihre Rechte6 zugestehen? Die Überarbeitung der Lehrpläne war ein idealer Zeitpunkt, um dies sicherzustellen. Lassen wir nicht weitere 30 Jahre vergehen!
1Für eine ausführliche Analyse sowie Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich siehe: Netzwerk Kinderrechte Österreich (2019): Ergänzender Bericht zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Absatz 1B des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. https://www.kinderhabenrechte.at/fileadmin/bilder/Bericht_DT.pdf [Zugriff: 09.09.2019]
2vgl. UNICEF (2003): State of the World’s Children Report 2003: Child Participation. https://www.unicef.org/publications/files/pub_sowc03_en.pdf [Zugriff: 09.09.2019]
3vgl. dazu die Punkte 21 und 23 in den Abschließenden Bemerkungen des UN-Kinderrechtskomitees aus dem Jahr 2012: https://www.kinderrechte.gv.at/wp-content/uploads/2013/10/abschliessende_bemerkungen_des_un-kinderrechteausschusses_2012.pdf [Zugriff: 09.09.2019]
4vgl. Schrittesser, Ilse und Zuzana Kobesova (2019): Einblicke in die Praxis der Kinderrechte in der Schule: Der Fall Österreich. In: Fasching, Helga [Hrsg.]: Beziehungen in pädagogischen Arbeitsfeldern und ihren Transitionen über die Lebensalter. Bad Heilbrunn : Verlag Julius Klinkhardt, S. 79-96.
5Für eine Übersicht zum Fach Politische Bildung in den österreichischen Schulformen siehe: Zentrum Polis (2018): Politische Bildung in den Schulen – tabellarische Übersicht. https://www.politik-lernen.at/dl/qsmmJKJKoMlKnJqx4KJK/Politische_Bildung_in_den_Schulen_tab__bersicht_Stand_Oktober_2018.pdf [Zugriff: 09.09.2019]
6Artikel 42 der UN-Kinderrechtskonvention — Verpflichtung zur Bekanntmachung: Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen.