1. Teilnahmebedingungen Kinokarten für RADICAL - Eine Klasse für sich.

Der Verein „Österreichisches Komitee für UNICEF“ mit Sitz in Mariahilfer Straße 176/10, 1150 Wien, Österreich (nachfolgend „UNICEF Österreich“) veranstaltet das Gewinnspiel “Kinokarten für RADICAL - Eine Klasse für sich.“ (nachfolgend „Gewinnspiel“). Für die Durchführung dieses Gewinnspiels, die Teilnahme daran und die Gewinnermittlung gelten die gegenständlichen Teilnahmebedingungen.

1.1. Teilnahmeberechtigung

a. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Österreich, die im Zeitpunkt der Teilnahme am Gewinnspiel das 18. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend „Teilnehmer“).
b. Mitarbeiter von UNICEF Österreich bzw. von deren verbundenen Organisationen sowie deren Angehörige, zu welchen Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Geschwister und Großeltern zählen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielplattformen sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
c. Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
d. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
e. UNICEF Österreich behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel und/oder von der Gewinnermittlung auszuschließen, wenn der Verdacht besteht, dass sich dieser Teilnehmer unerlaubter Hilfsmittel bedient oder die Gewinnspieldurchführung manipuliert.

1.2. Teilnahmeformen

a. Eine gültige Teilnahme am Gewinnspiel setzt das korrekte Ausfüllen des Teilnahmeformulars sowie die Abgabe der Datenschutzerklärung auf https://unicef.at/special-pages/datenschutz/ voraus.
b. Andere Formen der Teilnahme sind ausgeschlossen.
c. Hat der Teilnehmer im Zeitpunkt der Teilnahme am Gewinnspiel das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann er nicht am Gewinnspiel teilnehmen.

1.3. Teilnahmezeitraum

a. Die Teilnehmer können sich von 19. April 2024 bis 26. April 2024 (nachfolgend „Teilnahmezeitraum“) zur Teilnahme am Gewinnspiel anmelden. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der unter Punkt 1.2 dargestellten Teilnahmeformen.
b. Alle Anmeldungen, die nach Ablauf des Teilnahmezeitraums bei UNICEF Österreich einlangen, werden für die Gewinnermittlung nicht mehr berücksichtigt. Werden Teilnahme- und/oder Wettbewerbsbeiträge per Post an UNICEF Österreich gesendet, müssen diese innerhalb des Teilnahmezeitraums bei UNICEF Österreich auch tatsächlich eingelangt sein, damit die Teilnahme rechtzeitig erfolgt.
c. UNICEF Österreich ist berechtigt, den Teilnahmezeitraum zu verkürzen oder das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden, wenn eine korrekte Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr möglich erscheint, wie insbesondere bei Vorliegen technischer oder rechtlicher Probleme.

1.4. Gewinnbeschreibung

a. Beim Gewinnspiel können folgende Preise gewonnen werden:

  • 10x2 Tickets für den Kinofilm RADICAL - Eine Klasse für sich. Die Tickets sind überall gültig, wo und solange der Film läuft.

b. Eine Ablöse der dargestellten Gewinne in bar oder in andere Gewinne ist nicht möglich.

1.5. Gewinnermittlung

a. Die Ermittlung des/r Gewinner/s erfolgt innerhalb 1 Woche nach Ablauf des Teilnahmezeitraums unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch eine Ziehung. Die Gewinner:innen werden mittels Google Zufallsgenerator ermittelt. Die Ziehung wird mittels Videoaufzeichnung dokumentiert.
b. Ermittelt werden der Gewinner des Hauptgewinns. Zusätzlich zum/zu den Gewinner/n werden drei Ersatzgewinner ermittelt.
c. Sollte ein Teilnehmer mehrmals am Gewinnspiel teilgenommen haben und mehrfach als Gewinner ermittelt werden, gilt er ausschließlich für den ersten ermittelten Gewinn als Gewinner und ein Ersatzgewinner wird ermittelt.
d. Jeder ermittelte Gewinner kann auf seinen Gewinn verzichten. In diesem Fall wird der Gewinn einem Ersatzgewinner zugeteilt.

1.6. Gewinnverständigung

a. Nach der Gewinnermittlung verständigt UNICEF Österreich jeden Gewinner über die von ihm im Teilnahmeformular angegebenen Kontaktdaten.
b. Gleichzeitig mit der Gewinnverständigung wird jeder ermittelte Gewinner aufgefordert, sich binnen 5 Werktagen bei dem in der Gewinnverständigung angegebenen Kontakt von UNICEF Österreich zu melden und die Annahme des Gewinns zu bestätigen. UNICEF Österreich vereinbart bei der Gewinnbestätigung auch die konkreten Modalitäten zur Übergabe des Gewinns. Die Übergabe erfolgt durch postalische Übermittlung, wobei die Zustellung auf Kosten von UNICEF Österreich ausschließlich innerhalb von Österreich erfolgt.
c. Bestätigt ein Gewinner nicht oder nicht innerhalb des genannten Zeitraums die Gewinnannahme oder verzichtet er auf seinen Gewinn, wird ihm der Gewinn nicht zugeteilt. In diesen Fällen verständigt UNICEF Österreich den ersten Ersatzgewinner, für den hinsichtlich der Gewinnannahme das Gleiche gilt. Sollte auch der Ersatzgewinner den Gewinn nicht annehmen, werden der zweite und gegebenenfalls der dritte Ersatzgewinner verständigt und ihnen nacheinander die Gewinnannahme angeboten. Nimmt auch kein Ersatzgewinner den Gewinn an, verfällt der Gewinn.
d. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, sämtliche Daten korrekt anzugeben und insbesondere sicherzustellen, dass Telefonnummer und E-Mailadresse gültig und aktiv sind. Sollte der Teilnehmer Daten unrichtig und/oder falsch angeben und UNICEF Österreich infolge dessen keine Gewinnverständigung vornehmen können, ist UNICEF Österreich nicht verpflichtet, die richtige Nummer bzw. Adresse ausfindig zu machen. UNICEF Österreich übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Teilnehmerdaten. Sämtliche Nachteile, die sich aus der Angabe von fehlerhaften und/oder unvollständigen Teilnehmerdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

1.7. Gewährleistung und Haftung

a. UNICEF Österreich übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die Durchführung des Gewinnspiels. Sollte das Gewinnspiel (auch) online durchgeführt werden, übernimmt UNICEF Österreich insbesondere keine Haftung oder Gewähr für die Verfügbarkeit und die Funktion der Teilnahmemöglichkeit.
b. UNICEF Österreich haftet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um Personenschäden.

1.8. Sonstiges

a. Alle verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen sind zwecks sprachlicher Vereinfachung in der männlichen Form gehalten; sie gelten aber unterschiedslos auch für und in der weiblichen Form.
b. Der Rechtsweg im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Gewinnspiel ist ausgeschlossen.
c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.
d. Auf das Gewinnspiel und die gegenständlichen Teilnahmebedingungen ist österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen anzuwenden.
e. Gerichtsstand ist der jeweils allgemeine Gerichtsstand von UNICEF Österreich bzw. des Teilnehmers.