Kinderrechte im EU-Lieferkettengesetz verankern

Wien - UNICEF Österreich betont die Wichtigkeit, Kinderschutz und Kinderrechte im EU-Lieferkettengesetz zu verankern, welches derzeit im Trilog zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament verhandelt wird.

Eine Fabriksarbeiterin im Textilbereich in Vietnam
© UNICEF/UN0215793/Viet Hung

Nachdem das EU-Parlament im Juni 2023 seinen Standpunkt angenommen hat, laufen nun die Verhandlungen im Trilog zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament über den endgültigen Text des EU-Lieferkettengesetzes. UNICEF Österreich betont, dass darin ein besonderes Augenmerk auf die Verankerung von Kinderrechten gelegt werden muss.

Kinderrechte sind Menschenrechte. Jedoch sind Kinder besonders betroffen von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette, da sie aufgrund ihrer Entwicklung und Abhängigkeit besonders vulnerabel sind. Sie sind von Menschenrechtsverletzungen stärker betroffen als Erwachsene, etwa leidet ihre Gesundheit mehr unter Umweltverschmutzung und dem Einsatz von Pestiziden. Auch führen diese Verletzungen ihrer Kinderrechte in jungen Jahren zu körperlichen und psychischen Problemen, sowie verpassten Zukunftschancen, etwa durch Bildungslücken.     

Kinder und Jugendliche sind auch Konsument:innen von Produkten und Dienstleistungen, sie werden mit Marketing und Werbung konfrontiert und sind auch teilweise an der Herstellung der Produkte beteiligt – im schlimmsten Fall durch ausbeuterische oder gefährliche Kinderarbeit. Zudem sind Kinder von Arbeiter:innen in den Produktionsstätten oder Kinder, welche in einer durch Unternehmen verschmutzten Umgebung leben und spielen, von diesen Menschen- bzw. Kinderrechtsverletzungen betroffen.

UNICEF fordert daher:

  • Das EU-Lieferkettengesetz soll explizite Vorgaben enthalten, um Kinder zu schützen, da diese aufgrund ihrer Vulnerabilität besonders starken Folgen der negativen Auswirkungen unternehmerischen Handelns ausgesetzt sind. Die vielfältigen Auswirkungen auf Kinder müssen besonders genau erfasst werden und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden.
  • Die UN-Kinderrechtskonvention soll als Annex in das EU-Lieferkettengesetz aufgenommen werden, um als Referenz für Kinderrechtsverletzungen zu fungieren.
  • Das EU-Lieferkettengesetz soll Kindern die Möglichkeit der effektiven Rechtsdurchsetzung, inklusive kollektiver Klagen, bei Verletzung ihrer diesbezüglichen Rechte entlang der gesamten Lieferkette eröffnen.
  • Das EU-Lieferkettengesetz soll auch begleitend Maßnahmenpakete für Unternehmen darlegen, welche diese bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen (etwa Guideline bzgl. kindersensitiver Due Diligence sowie internationale Kooperationsmechanismen zur Bekämpfung der Risikoursachen).