Obsorge ab Tag 1: UNHCR, IOM und UNICEF rufen Österreich auf, Maßnahmen für unbegleitete Kinder und Jugendliche zu verstärken

Wien - Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind am Anfang ihrer Asylverfahren weitgehend auf sich alleine gestellt.

Nicht alle Kinder und Jugendlichen, die auf ihrer Flucht nach Österreich kamen, sind unbegleitet. Zein (14) kam 2015 mit seinem Bruder, seiner Schwester und Mutter nach Wien. Zein (14) und seine Schwester Houda (26, rechts hinten) in einer Straßenbahn am Weg ins Kino, Wien, Sept. 2017
Nicht alle Kinder und Jugendlichen, die auf ihrer Flucht nach Österreich kamen, sind unbegleitet. Zein (14) kam 2015 mit seinem Bruder, seiner Schwester und Mutter nach Wien. Zein (14) und seine Schwester Houda (26, rechts hinten) in einer Straßenbahn am Weg ins Kino, Wien, Sept. 2017

Anlässlich eines jüngst veröffentlichten Berichts des UN-Kinderrechteausschusses appellieren das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR, die UN-Organisation für Migration IOM und das UN-Kinderhilfswerk UNICEF an die österreichische Bundesregierung, Schutzmaßnahmen für unbegleitete Kinder und Jugendliche zu verbessern. Allen voran braucht es Obsorge ab Tag 1.

Der UN-Kinderrechteausschuss hat empfohlen, Obsorgeberechtigte für unbegleitete Kinder und Jugendliche umgehend zu bestellen. Eine schnelle Obsorge ist auch Teil des Regierungsprogramms. UNHCR, IOM und UNICEF rufen zu raschen Maßnahmen auf, da hier schon jetzt dringend Handlungsbedarf besteht.

Denn Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die ohne Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte nach Österreich kommen, haben etwa bei ihrer Befragung durch die Polizei oder bei der Entscheidung, ob sie einen Asylantrag stellen, meist keinerlei Unterstützung. Die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) wird als zuständige Behörde erst aktiv, wenn die Kinder und Jugendlichen zum Asylverfahren zugelassen und in ein Grundversorgungsquartier eines Bundeslandes verlegt worden sind. Das kann aber mehrere Wochen oder Monate dauern. Dabei sind Kinder und Jugendliche gerade in dieser Zeit besonderen Gefahren ausgesetzt.

Positiver ist die Betreuungssituation bei unbegleiteten Kindern unter 14 Jahren. Hier wird die Kinder- und Jugendhilfe in aller Regel sofort nach der Ankunft in Österreich tätig. Sie stellt Betreuung und Versorgung in KJH-Einrichtungen sicher, begleitet Kinder und Jugendliche zu allen Behördenterminen und beantragt die Obsorge.

„Diese Differenzierung nach Altersgruppen widerspricht jedoch der UN-Kinderrechtskonvention. Deshalb ist es wichtig, dass jedes Kind unabhängig von rechtlichem Status und Alter in erster Linie als Kind behandelt wird und den gleichen Schutz und die bestmögliche Unterstützung zur Verfügung gestellt bekommt“, so Florian Hadatsch, Advocacy UNICEF Österreich.

Die gesamte Presseaussendung finden Sie hier. 

UNICEF Österreich und die asylkoordination veröffentlichten im Oktober 2019 eine Studie zur Situation begleiteter Kinderflüchtlinge und ihrer Familien in Österreich DREIMAL IN DER WOCHE WEINEN, VIERMAL IN DER WOCHE GLÜCKLICH SEIN. Begleitete Kinderflüchtlinge werden in Österreich statistisch nur als Teil der Gesamtmenge der Asylsuchenden gesehen – anonym und ohne spezielle Bedürfnisse. Diese Studie nimmt diese bislang kaum beachteten Kinder in den Fokus und macht ihre Stimmen hörbar. Mehr dazu hier.