1. Teilnahmebedingungen "Denk dir die Welt"
Der Verein „Österreichisches Komitee für UNICEF“ mit Sitz in Mariahilfer Straße 176/10, 1150 Wien, Österreich (nachfolgend „UNICEF Österreich“) veranstaltet das Gewinnspiel “Kreativwettbewerb Denk dir die Welt“ (nachfolgend „Gewinnspiel“). Für die Durchführung dieses Gewinnspiels, die Teilnahme daran und die Gewinnermittlung gelten die gegenständlichen Teilnahmebedingungen.
1.1 Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen von 6-18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, die im Zeitpunkt der Teilnahme am Gewinnspiel
- das 6. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend „Teilnehmer“); sofern der Teilnehmer aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss eine nach diesen Teilnahmebedingungen erforderliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten gegeben sein (siehe Punkt 1.2.c).
- Mitarbeiter von UNICEF Österreich bzw. von deren verbundenen Organisationen sowie deren Angehörige, zu welchen Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Geschwister und Großeltern zählen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielplattformen sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
- UNICEF Österreich behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel und/oder von der Gewinnermittlung auszuschließen, wenn der Verdacht besteht, dass sich dieser Teilnehmer unerlaubter Hilfsmittel bedient oder die Gewinnspieldurchführung manipuliert.
1.2 Teilnahmeformen
- Eine gültige Teilnahme am Gewinnspiel setzt das korrekte Ausfüllen des Teilnahmeformulars sowie die Abgabe der Datenschutzerklärung auf unicef.at/denkdirdiewelt voraus.
- Das Gewinnspiel kann auch so gestaltet sein, dass der Teilnehmer einen Wettbewerbsbeitrag (siehe Punkt 1.3) einsenden muss. In diesem Fall hat der Teilnehmer neben der Teilnahme- und Datenschutzerklärung (siehe Punkt a.) auch die Einverständniserklärung zur Verwendung und Veröffentlichung des Wettbewerbsbeitrags (nachfolgend „Einverständniserklärung“) abzugeben. Der Wettbewerbsbeitrag ist gemeinsam mit dem Teilnahmeformular, der Einverständniserklärung und der Datenschutzerklärung entweder elektronisch per Upload auf unicef.at/denkdirdieweltoder in Papierform per Post an UNICEF Österreich, Mariahilfer Straße 176/10, 1150 Wien einzureichen. Andere Formen der Teilnahme sind ausgeschlossen.
- Hat der Teilnehmer im Zeitpunkt der Teilnahme am Gewinnspiel das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, hat der Erziehungsberechtigte des Teilnehmers der Teilnahme durch die ausdrückliche Akzeptanz der gegenständlichen Teilnahmebedingungen, der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls der Einverständniserklärung zuzustimmen.
1.3 Wettbewerbsbeitrag
- Ist das Gewinnspiel so gestaltet, dass der Teilnehmer einen Wettbewerbsbeitrag einsenden muss, gelten für den Wettbewerbsbeitrag die folgenden Regelungen.
- Als Wettbewerbsbeitrag sind Zeichnungen, Texte, Collagen, Gedichte, Graffitis und vergleichbare graphische Gestaltungen, die einen Bezug zum Wettbewerbsthema darstellen, zu verstehen. Das jeweilige Wettbewerbsthema eines Gewinnspiels ergibt sich aus dem Titel des Gewinnspiels und seiner allfälligen Beschreibung.
- Der Wettbewerbsbeitrag ist – unabhängig von seiner konkreten graphischen Gestaltung – auf einer DIN A3 oder DIN A4- Seite oder als Video mit einer Länge von maximal 1 Minute darzustellen
- Eingesandte Originale von Wettbewerbsbeiträgen verbleiben bei UNICEF Österreich und gehen in das Eigentum von UNICEF Österreich über. Eingesandte Originale werden auch nach der Beendigung des Gewinnspiels nicht an den Teilnehmer retourniert.
- Gewinnt der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels, wird sein Wettbewerbsbeitrag veröffentlicht. Die Bestimmungen zur Verwendung und Veröffentlichung des Wettbewerbsbeitrags durch UNICEF Österreich sind in der Einverständniserklärung geregelt, zu denen der Teilnehmer gesondert seine ausdrückliche Zustimmung erteilen muss.
1.4 Teilnahmezeitraum
- Die Teilnehmer können sich von 28. März 2023 bis 31. Juli 2023 (nachfolgend „Teilnahmezeitraum“) zur Teilnahme am Gewinnspiel anmelden. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der unter Punkt 1.2 dargestellten Teilnahmeformen.
- Alle Anmeldungen, die nach Ablauf des Teilnahmezeitraums bei UNICEF Österreich einlangen, werden für die Gewinnermittlung nicht mehr berücksichtigt. Werden Teilnahme- und/oder Wettbewerbsbeiträge per Post an UNICEF Österreich gesendet, müssen diese innerhalb des Teilnahmezeitraums bei UNICEF Österreich auch tatsächlich eingelangt sein, damit die Teilnahme rechtzeitig erfolgt.
- UNICEF Österreich ist berechtigt, den Teilnahmezeitraum zu verkürzen oder das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden, wenn eine korrekte Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr möglich erscheint, wie insbesondere bei Vorliegen technischer oder rechtlicher Probleme.
1.5 Gewinnbeschreibung
Beim Gewinnspiel können folgende Preise gewonnen werden:
Sammlung ausgewählter Kreationen in einem Ideenkatalog; weitere Sachpreise je nach Verfügbarkeit und/oder Zurverfügungstellung unserer Partner.
Eine Ablöse der dargestellten Gewinne in bar oder in andere Gewinne ist nicht möglich.
1.6 Gewinnermittlung
- Die Ermittlung des/r Gewinner/s erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Teilnahmezeitraums unter Ausschluss der Öffentlichkeit - im Falle eines Wettbewerbs in Form einer Auswahl durch eine von UNICEF Österreich eingesetzte unabhängige Jury, im Falle eines Gewinnspiels durch Ziehung. Sofern mit der Teilnahme am Gewinnspiel Wettbewerbsbeiträge eingesendet werden, werden diese Wettbewerbsbeiträge in anonymisierter Form der Jury vorgelegt.
- Ermittelt werden der Gewinner des Hauptgewinns und die Gewinner der weiteren Gewinne. Zusätzlich zum/zu den Gewinner/n werden drei Ersatzgewinner ermittelt.
- Sollte ein Teilnehmer mehrmals am Gewinnspiel teilgenommen haben und mehrfach als Gewinner ermittelt werden, gilt er ausschließlich für den ersten ermittelten Gewinn als Gewinner und ein Ersatzgewinner wird ermittelt.
- Jeder ermittelte Gewinner kann auf seinen Gewinn verzichten. In diesem Fall wird der Gewinn einem Ersatzgewinner zugeteilt.
1.7 Gewinnverständigung
- Nach der Gewinnermittlung verständigt UNICEF Österreich jeden Gewinner über die von ihm im Teilnahmeformular angegebenen Kontaktdaten.
- Gleichzeitig mit der Gewinnverständigung wird jeder ermittelte Gewinner aufgefordert, sich binnen 2 Wochen bei dem in der Gewinnverständigung angegebenen Kontakt von UNICEF Österreich zu melden und die Annahme des Gewinns zu bestätigen. UNICEF Österreich vereinbart bei der Gewinnbestätigung auch die konkreten Modalitäten zur Übergabe des Gewinns. Die Übergabe erfolgt entweder persönlich im Rahmen eines Events von UNICEF Österreich oder durch postalische Übermittlung, wobei die Zustellung auf Kosten von UNICEF Österreich ausschließlich innerhalb von Österreich erfolgt.
- Bestätigt ein Gewinner nicht oder nicht innerhalb des genannten Zeitraums die Gewinnannahme oder verzichtet er auf seinen Gewinn, wird ihm der Gewinn nicht zugeteilt. In diesen Fällen verständigt UNICEF Österreich den ersten Ersatzgewinner, für den hinsichtlich der Gewinnannahme das Gleiche gilt. Sollte auch der Ersatzgewinner den Gewinn nicht annehmen, werden der zweite und gegebenenfalls der dritte Ersatzgewinner verständigt und ihnen nacheinander die Gewinnannahme angeboten. Nimmt auch kein Ersatzgewinner den Gewinn an, verfällt der Gewinn.
- Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, sämtliche Daten korrekt anzugeben und insbesondere sicherzustellen, dass Telefonnummer und E-Mailadresse gültig und aktiv sind. Sollte der Teilnehmer Daten unrichtig und/oder falsch angeben und UNICEF Österreich infolge dessen keine Gewinnverständigung vornehmen können, ist UNICEF Österreich nicht verpflichtet, die richtige Nummer bzw. Adresse ausfindig zu machen. UNICEF Österreich übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Teilnehmerdaten. Sämtliche Nachteile, die sich aus der Angabe von fehlerhaften und/oder unvollständigen Teilnehmerdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
1.8 Gewährleistung und Haftung
- UNICEF Österreich übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die Durchführung des Gewinnspiels. Sollte das Gewinnspiel (auch) online durchgeführt werden, übernimmt UNICEF Österreich insbesondere keine Haftung oder Gewähr für die Verfügbarkeit und die Funktion der Teilnahmemöglichkeit.
- UNICEF Österreich haftet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um Personenschäden.
1.9 Sonstiges
- Alle verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen sind zwecks sprachlicher Vereinfachung in der männlichen Form gehalten; sie gelten aber unterschiedslos auch für und in der weiblichen Form.
- Der Rechtsweg im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Gewinnspiel ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.
- Auf das Gewinnspiel und die gegenständlichen Teilnahmebedingungen ist österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen anzuwenden.
- Gerichtsstand ist der jeweils allgemeine Gerichtsstand von UNICEF Österreich bzw. des Teilnehmers.